Naturschutz
Bundestag beschließt Reform des Naturschutzrechts
Bundesumweltminister Jürgen Trittin verteidigte die Reform als Ausgleich zwischen Naturschutz und den Interessen der Bevölkerung. Zugleich hielt er Union und FDP vor, zu ihrer Regierungszeit beim Naturschutz das Verursacherprinzip aufgegeben zu haben. So hätten Länder und Kommunen für die Beseitigung der Folgen aufkommen müssen. Nun werde im Gesetz die Praxis aus Sicht des Naturschutzes definiert.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßt die heute verabschiedete Reform des Bundesnaturschutzgesetzes. Insbesondere die vom Umweltausschuss eingebrachten Änderungen hätten zu einer Verbesserung des Gesetzentwurfes geführt. Insgesamt biete das neue Gesetz eine Chance für mehr Naturschutz in Deutschland.
Die FDP-Abgeordnete Marita Sehn kritisierte die Novelle als Rückschritt. Die alte Regierung habe mit dem Vertragsnaturschutz einen ökologischen Gesellschaftsvertrag eingeführt. Dieser werde nun aufgekündigt und den Landwirten damit die einzige echte Einkommensperspektive im Naturschutz genommen.
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Am 15. Nov. 2001 unter:
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