Sicherheitsrat für nichtmilitärische Maßnahmen
PDS-Abgeordnete Evelyn Kenzler hält Bundeswehreinsatz für rechtswidrig
Kenzler betonte in einer Erklärung, dass die alleinige Kompetenz für militärische Maßnahmen beim Sicherheitsrat liegt, der davon jedoch bislang nicht Gebrauch gemacht habe.
Die jetzige Bombardierung Afghanistans sei auch nicht vom Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach Art. 51 der UNO-Charta gedeckt, denn dieses setze einen bewaffneten und gegenwärtigen Angriff voraus und dürfe auch nur so lange ausgeübt werden, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet habe. Das aber habe der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bereits Ende September getan - allerdings militärische Mittel nicht eingeschlossen!
Selbst in einer militärischen Auseinandersetzung sei nicht alles erlaubt. Es seien die Regeln des Kriegsvölkerrechts einzuhalten. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel. Kenzler weißt weiterhin darauf hin, dass ein striktes Verbot der Bedrohung und des Angriffs auf Zivilisten und zivile Einrichtungen gilt. Auch seien "unterschiedslose Angriffe" verboten.
"Angesichts eines flächendeckenden und nun bereits seit Wochen anhaltenden Bombardements einschließlich des Einsatzes von Streubomben, angesichts des Elends der Flüchtlingsströme und angesichts der absehbaren Winterkatastrophe steht diese massive militärische Gewalt völlig außer Verhältnis zu der ursprünglich erklärten Absicht, Bin Laden und seine Helfershelfer zu ergreifen", kritisiert die PDS-Abgeordnete. Selbstverständlich könnten völkerrechtswidrige Militäreinsätze und eine deutsche Beteiligung daran auch nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.
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Am 16. Nov. 2001 unter:
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