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Künast stellt Eckpunkte des Verbraucherinformationsgesetzes vor

Gesetz ohne Sanktionen

Die Bundesregierung will Verbrauchern und Behörden mit einem Verbraucherinformationsgesetz größere Rechte bei der Information über Waren und Dienstleistungen geben. Mit dem Gesetz sollen die Behörden das Recht erhalten, künftig schon dann mit verbraucherrelevanten Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen, bevor ein Produkt im Zuge der konkreten Gefahrenabwehr vom Markt genommen werden muss, erläuterte Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) bei der Vorstellung der Eckpunkte des Gesetzes am Mittwoch in Berlin. Bislang seien die Behörden in diesem Stadium wegen drohender Schadensersatzforderungen "bewegungsunfähig".

Weiterhin soll den Verbrauchern ein grundsätzliches Recht auf behördliche Informationen über Produkte und Dienstleistungen eingeräumt werden, die ihre gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen berühren oder auf andere Weise entscheidungsrelevant für den Kauf sein können.

Eine spannende Debatte erwartet Künast zum dritten Standbein des Gesetzes, dem Informationsrecht der Verbraucher gegenüber den Unternehmen selbst. Hier müsse es einen Abwägungsprozess zwischen den Interessen der Verbraucher und den Rechten der Unternehmen geben, dämpfte die Ministerin die Erwartungen. Wenn zumindest der Einstieg in ein solches Informationsrecht gelänge, wäre dies aber bereits ein Erfolg und "europaweit einmalig". Sanktionen gegen auskunftsunwillige Unternehmen werde es aber nicht geben.

Bis Februar nächsten Jahres sollen nun die Einzelheiten des Gesetzes festgeklopft werden. Dann könne das Kabinett entscheiden. Künast zeigte sich zudem zuversichtlich, dass auch die notwendige Einigung mit den Ländern gelingen werde.