Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe billigt Zustimmung der Regierung zur neuen NATO-Strategie
Nach dem im April 1999 von den Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten vereinbarten Konzept darf die Allianz auch außerhalb ihres Bündnisgebietes militärisch in Krisen eingreifen, notfalls auch ohne UN-Mandat. Die PDS sah die verfassungsmäßigen Rechte des Bundestages dadurch verletzt, dass die Regierung die förmliche Zustimmung des Bundestages zum dem Konzept nicht eingeholt hatte. Die Erweiterung der Strategie auf Krisenreaktionseinsätze stelle eine Änderung des auf Selbstverteidigung ausgelegten NATO-Vertrages von 1949 dar, argumentierte die PDS. Einer solchen Vertragsänderung müsse das Parlament zustimmen.
Die Karlsruher Richter sahen in dem neuen Strategiekonzept keine Änderung, sondern eine Fortentwicklung des NATO-Vertrages. Dafür sei eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Die Zweckbestimmung der NATO als Bündnis der Friedenswahrung bleibe unverändert. Die Klage der PDS sei deshalb unbegründet, hieß es in dem Urteil
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Am 22. Nov. 2001 unter:
politikStichworte:
« Hilfsorganisationen fordern Gesamtkonzept für Dritte Welt
Beteiligung von Frauen an Afghanistan-Konferenz gefordert »
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