Terrorabwehr
16 Menschenrechtsorganisationen verurteilen Einschränkung der Bürgerrechte
Als Beispiel sind die in Großbritannien geführte Diskussion zum Austritt aus den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechts- konvention (EMRK) genannt, die von der Bundesregierung im Rahmen des Terrorbekämpfungsgesetzes geplanten asyl- und ausländerrechtlichen Verschärfungen sowie die weitreichenden Maßnahmen im Rahmen der Datenerhebung und Speicherung durch Bundeskriminalamt und Verfassungsschutzämter und die Änderungen der Passgesetze.
Die Menschenrechtsorganisationen warnen vor den weitreichenden Folgen dieser Einschränkungen von Menschen- und Bürgerrechten für alle Länder gleichermaßen. Auch international bedeuteten viele Maßnahmen der Allianz gegen den Terror eine Verschlechterung des Menschenrechtsschutzes. Im Rahmen dieser „Allianz gegen den Terror“ verbündeten sich so heterogene Partnerstaaten, wie Russland, China, die Vereinigten Staaten, aber auch die Bundesrepublik Deutschland und Pakistan. In vielen Ländern dieses Zweckbündnisses werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Es sei zu befürchten, dass durch diese „unheilige Allianz“ es immer weniger möglich werde, die in diesen Staaten geschehenden schweren Menschenrechtsverletzungen anzuklagen und zwischenstaatlich auf eine Beendigung dieser Menschenrechtsverletzungen zu drängen. Die Aussagen von Bundeskanzler Schröder bezüglich Tschetschenien und sein Schweigen in China gäben Anlaß zu großer Sorge.
Durch die kriegerischen Maßnahmen gegen Afghanistan wurden von den USA und ihren Verbündeten schwere Menschenrechtsverletzungen bewusst in Kauf genommen. So wurden durch die Bombardierung der USA, zum Teil mit Streubomben, die Menschenrechte der Zivilbevölkerung des Landes, wie z.B. das Recht auf Leben, Nahrung und Sicherheit schwer verletzt. Die Racheakte der von den USA unterstützten Nordallianz und anderer Gruppierungen bedeuten eine weitere schwere Verletzung von Menschenrechten.
Es ist äußerst zweifelhaft, ob der Einsatz von Militär durch die USA und ihren Bündnispartnern durch das Völkerrecht gedeckt ist. Statt das brüchige Völkerrecht fortzuentwickeln, das auf der Ächtung des Krieges basiert, stellt die Rückkehr zum Krieg einen schweren Rückschritt für die zukünftige Entwicklung der Vereinten Nationen dar. Bisher ist nicht absehbar, dass sich insbesondere die USA als Hauptträger dieser Militäraktion bereit erklären, in Zukunft ihre Handlungen an den Maßgaben des Völkerstrafrechtes und den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes messen zu lassen.
Unterzeichner:
agisra, Aktion Courage, Aktionsgemeinschaft Dienst für Frieden e.V., amnesty international, Deutscher Frauenrat, Gemeinschaft für Menschenrechte im Freistaat Sachsen, Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde, Gustav Heinemann-Initiative, Humanistische Union, medica mondiale, missio Aachen, Missionszentrale der Franziskaner, Nürnberger Menschenrechtszentrum, PRO ASYL, Solwodi e.V., World University Service
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 23. Nov. 2001 unter:
nachrichtenStichworte:
« Katholiken für strikten Schutz embryonaler Stammzellen
Ein Jahr nach BSE noch keine Entwarnung »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Kleinwaffen sind kein Spielzeug
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
