Bonner Weltsüßwasserkonferenz
Naturschützer fordern neue Wasserpolitik
Zur Lösung der Probleme stellt das Netzwerk fest: „Die Lösung der Wasserfrage lässt sich nicht auf die Frage reduzieren, wie Finanzmittel beschafft und an welche Klientelgruppen sie verteilt werden. Ebenso wenig können vereinheitlichte Technikkonzepte und wirtschaftspolitische Modelle differenzierte und nachhaltige Entwicklungsprozesse gewährleisten. Vielmehr bedarf es einer integrierten Betrachtung der Ökosysteme, eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Wasser und daraus hervorgehend neuer partnerschaftlicher Allianzen, um die Funktionsfähigkeit des aquatischen Naturhaushalts zu erhalten und somit menschliche Bedürfnisse dauerhaft befriedigen zu können.“
Weiter stellt das Papier fest: „Historische Erfahrungen und die Stabilitäts-, Gesundheits- und Entwicklungs- erfordernisse größerer Gemeinschaften haben fast überall auf der Welt zur Organisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Verantwortung von Städten und Gemeinden geführt. Damit sind Ansprüche an Wasser als gemeinsames Gut verbunden, die in europäischen Nationen als Teil der Daseinsvorsorge verstanden werden. Die gemeinwohlorientierte Verfügung über Wasser ist ein gemeinsames Erbe.“
In diesem Zusammenhang wandte sich die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegen Versuche, in Deutschland die kommunale, auf Nachhaltigkeit gerichtete Wasserversorgung unter dem Motto der Liberalisierung auszuhebeln und statt dessen zum Gegenstand der kurzsichtigen Profitinteressen großer Konzerne zu machen. Ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschafts-ministeriums, dass trotz erheblicher Bedenken verschiedener Experten die Liberalisierung befürwortete, lehnt die Gewerkschaft ab. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Gutachter ihrem Ziel, der Liberalisierung der Wasserversorgung das Wort zu reden, die Aspekte einer nachhaltigen Wasserversorgung untergeordnet haben, meinte Wasserexperte Michael Ladstätter.
Ver.di beharre darauf, dass die Wasserversorgung zum Grundbestand der öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gehört und deshalb das kommunale Selbstverwaltungsrecht nicht beschränkt werden darf.
Manche Formulierungen deuten daraufhin, so ver.di, dass die Gutachter selbst sehen, dass die von ihnen favorisierte Brechstangen-Liberalisierung, in deren Folge bestehende, funktionierende kommunale Strukturen zerschlagen werden, große Probleme für Versorgungssicherheit, hygienische Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit der Wasserversorgung mit sich ziehen werden. Sie fordern deshalb vorsorglich eine Stärkung der behördlichen Aufsicht. Der Kommentar der Gewerkschafter: „Wer bestehende Strukturen mutwillig zerschlägt, wird nicht dadurch den Schaden begrenzen, dass er das Wegräumen der Trümmer regelt.“
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Am 23. Nov. 2001 unter:
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