Friedensbewegung
Bundesausschuss Friedensratschlag ruft zu neuen Protesten gegen den Krieg auf
Nach Auffassung der Friedensbewegung hat der seit vier Wochen andauernde amerikanisch-britische Krieg gegen Afghanistan "nichts, aber auch gar nichts mit der notwendigen Bekämpfung des Terrorismus zu tun." Die Wucht der Militärschläge, der täglich gestiegene Einsatz von Bomben und Raketen und die Flächenbombardements im Norden Afghanistans in den letzten Tagen hätten zwar zu Zerstörungen großen Ausmaßes beigetragen, ansonsten aber die offiziellen militärischen Ziele des Krieges weit verfehlt: Weder hätte auch nur einer der namhaften Führer der Terrororganisation von Bin Laden dingfest gemacht werden können, noch sei die Herrschaft des Taliban-Regimes ernsthaft erschüttert oder auch nur nennenswert geschwächt worden.
Demgegenüber habe sich wieder einmal auf tragische Weise bestätigt, dass Krieg zuallererst diejenigen treffe, die vor ihm geschützt werden sollten: Kinder, Frauen und hilfsbedürftige Menschen. Auch wenn keine verlässlichen Zahlen über die zivilen Opfer des anglo-amerikanischen Feldzugs vorlägen, so hätten einzelne Berichte über zerstörte Dörfer, Wohnhäuser, Krankenhäuser und andere Einrichtungen - darunter auch von internationalen Hilfsorganisationen - doch bestätigt werden können. Die Zahl der zivilen Todesopfer geht nach dieser Analyse in die Hunderte, die der Verletzten in die Tausende, die Zerstörungen ziviler Einrichtungen seien immens.
Bereits die Androhung von Militärschlägen vor dem 7. Oktober und dann erst Recht die beginnenden Bombardierungen haben riesige Fluchtbewegungen ausgelöst. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind mittlerweile über drei Millionen Menschen in benachbarte Länder geflohen oder in Afghanistan auf der Flucht. Bei Einbruch des afghanischen Winters, so warnt die UN-Kinderhilfsorganisation UNICEF, sind mindestens 100.000 Kinder akut vom Hungertod bedroht, falls keine Hilfe kommt.
In dieser Situation ruft die Friedensbewegung erneut mit Nachdruck dazu auf, "den unmenschlichen Krieg gegen Afghanistan sofort zu stoppen." Die Bundesregierung müsse sich aus der unseligen Komplizenschaft mit der US-Kriegspolitik herauslösen. "Solidarität mit den Opfern des Terrors kann doch nicht darin bestehen, einen zerstörerischen Krieg gegen ein ganzes Land zu unterstützen." Solidarität mit den Opfern des Terrorismus muss nach Auffassung der Friedensbewegung zuallererst heißen, den weltweiten Kampf gegen den Terror "mit zivilen, rechtsstaatlichen und politischen Mitteln, also mit Polizei, Gerichtsbarkeit und internationaler politischer Kooperation zu führen." Die wirklichen Täter der Terroranschläge müssten überführt, nach rechtsstaatlichen Regeln verurteilt und bestraft werden. "Der Krieg gegen Afghanistan bestraft unschuldige Menschen und lässt die Täter unbehelligt."
Der Bundesausschuss Friedensratschlag stellt fest, dass der Krieg gegen Afghanistan in der Bevölkerung auf immer weniger Unterstützung stößt. Die kritischen Stimmen aus den Gewerkschaften und Kirchen, von Schriftstellern und Künstlern sowie aus den Parteien würden immer lauter. Selbst im Bundeskabinett meldeten sich die ersten abweichenden Meinungen zu Wort. Auch weltweit nähmen die Stellungnahmen gegen den Krieg und die Proteste zu.
Die Friedensbewegung kündigte an, in den kommenden Tagen, insbesondere in der Woche vom 10. bis 17. November ihre Proteste gegen den Krieg zu verstärken. Am 9. und 10. November werde sie sich mit eigenen Beiträgen an den internationalen Protesttagen gegen die neoliberale Globalisierung und für eine solidarische Welt beteiligen. Dabei werde es regional zu Demonstrationen und Kundgebungen kommen.
Am 17. November sollten ebenfalls dezentral im ganzen Land Aktionen und Kundgebungen gemeinsam mit Mitbürgern muslimischen Glaubens stattfinden. Die Friedensbewegung werde auch auf die Straße gehen, wenn der Bundestag über eine direkte Kriegsbeteiligung beschließen sollte. Man habe sich darauf verständigt, solche Proteste im ganzen Land am Vorabend der entsprechenden Bundestagssitzung durchzuführen.
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Am 04. Nov. 2001 unter:
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