Werbeversprechen müssen künftig zutreffen
Bundesrat billigt Vertrag von Nizza zur EU-Erweiterung
Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Waren wird mit Beginn 2002 von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Das ist ein Kernpunkt der Modernisierung des Schuldrechts, die der Bundesrat billigte. Das vom Bundestag bereits im Oktober verabschiedete Gesetz soll zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. In der Neuregelung ist auch eine Haftung des Verkäufers festgehalten, wenn ein Produkt nicht die in der Werbung versprochenen Eigenschaften aufweist.
Die Budgets auf Arznei- und Heilmittel werden abgeschafft. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Danach sollen die Selbstverwaltungen von Ärzten und Krankenkassen vor Ort mehr Verantwortung für die Arzneiausgaben übernehmen. In einem Gesamtpaket werden sie künftig Obergrenzen für die Arzneiausgaben festlegen.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst soll entschiedener als bisher vorangetrieben werden. Dies sieht das "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz" vor, das die Länderkammer passierte. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Mitte Oktober verabschiedet. Es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und das seit 1994 geltende Frauenfördergesetz ersetzen.
Die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz bei der Erhebung von Erbschaft- und Grunderwerbsteuer bleiben bis Ende 2006 bestehen. Der Bundesrat billigte in Berlin einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Die Verlängerung der Bewertungsregeln wurde wegen der Befristung bis Ende 2001 notwendig.
Der Bundesrat hat weiterhin die geplanten rechtlichen Verbesserungen für Prostituierte vorerst gestoppt. Die Länderkammer rief zu dem entsprechenden Beschluss des Bundestages den Vermittlungsausschuss an, um gesetzestechnische Änderungen an der Vorlage zu erreichen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer. Der Neuregelung zufolge sind Verträge zwischen Prostituierten und ihren Freiern in Deutschland künftig nicht mehr sittenwidrig. Prostituierte können in Zukunft ihren Anspruch auf die vereinbarte Bezahlung einklagen.
Radarwarngeräte in Autos werden verboten. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums stimmte der Bundesrat nach Maßgabe von Änderungen zu. Fahrlässige Verstöße gegen das Verbot kosten demnach 150 Mark. Über vorsätzliche Verstöße soll im Einzelfall entschieden werden. Dabei muss mit deutlich höheren Bußgeldern gerechnet werden. Nach dem Willen des Bundesrates soll zudem mit einem neuen Verkehrszeichen bei überdurchschnittlich belasteten Autobahnen die vorübergehende Benutzung von Standspuren als Fahrsteifen ermöglicht werden.
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Am 09. Nov. 2001 unter:
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« Krankenkassen kritisieren Kompromiss der Regierung mit Pharmaindustrie
Rot-Grün ringt um eigene Kriegs-Mehrheit »

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