Öko-Lebensmittel
Bundestag beschließt Gesetz für Bio-Siegel
Das Öko-Kennzeichnungsgesetz schreibt vor, wie und mit welchen Stoffen etwas produziert werden darf. Gentechnisch veränderte Pflanzen sind verboten. Zudem müssen die Betriebe weitestgehend auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf mineralische Stickstoffdünger verzichten. Weitere Bedingungen sind eine artgerechte Tierhaltung sowie Transparenz bei der Erzeugung und Herstellung von Lebensmitteln.
Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Kontrollstellen der Länder sollen deshalb mindestens einmal im Jahr die Einhaltung der Richtlinien überprüfen.
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Am 09. Nov. 2001 unter:
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Niedersachsen lehnt Antrag auf Stilllegung Gorlebens ab »
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