Terrorismusbekämpfung
Schily verbietet islamische Gruppe "Kalifatsstaat"
Das Verbot betrifft die Organisation des so genannten Kalifen von Köln, Metin Kaplan, der wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten seit 1999 eine Freiheitsstrafe von vier Jahren absitzt. Einer vorzeitigen Haftentlassung stimmte Kaplan nicht zu, weil er sofort ausgewiesen werden soll.
Es basiert auf der Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz. Dies wurde im Rahmen der neuen Anti-Terror-Gesetze beschlossen und trat am 8. Dezember in Kraft. Schily erläuterte, die extremistische Vereinigung dringe "in aggressiv kämpferischer Weise" auf die Durchsetzung der Weltherrschaft des Islam. Damit relativiere die Organisation deutsche Gesetze. Akzeptiert würden allein die Gebote der Scharia, des islamischen Rechts. Mit der Struktur des Kalifatsstaat würden staatliche Verhältnisse imitiert, fügte Schily hinzu.
Kaplans Endziel ist nach Informationen des Verfassungsschutzberichtes die Weltherrschaft des Islam unter Führung eines einzigen Kalifen. Der von Kaplans Vater Cemaleddin 1984 gegründete gleichnamige Verband mit bundesweit rund 1.100 Mitgliedern konnte bislang im Schutz des so genannten Religionsprivilegs arbeiten, das ein Vereinsverbot verhinderte. Auf Initiative der Bundesregierung wurde dieses Sonderrecht vor kurzem gestrichen.
Die Organisation propagiert offen die Beseitigung der laizistischen türkischen Verfassung und verlangt die Einführung der islamischen Rechtsordnung Scharia nach Punkt und Komma. In der Türkei droht Kaplan wegen Hochverrats die Todesstrafe. Seine Verurteilung scheint Kaplans Jünger enger zusammengeschweißt zu haben. Er wird von seinen Anhängern bereits jetzt als Märtyrer verehrt, der für die Sache "Allahs in den Kerker geworfen" wurde.
Das Vermögen der Kaplan-Organisation wird auf mehrere Millionen Mark geschätzt. Kaplan lebte in Köln jahrelang von Sozialhilfe, bis seine vorgeschwindelte Mittellosigkeit aufflog. Der Verein gibt eine Wochenzeitung ("Die Gemeinde Mohammeds") heraus, in der Hetzparolen gegen westliche Demokratien, die Türkei und Israel verbreitet werden.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte Anfang Oktober, dass sich Mitglieder des Kalifatsstaates "1996/97 in Afghanistan" mit dem Terroristenführer Osama Bin Laden trafen. Weil Kaplan aber bei einem Zusammenschluss beider Organisationen offenbar die Vorherrschaft beanspruchte, kam eine Vernetzung nicht zustande.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Kleinwaffen sind kein Spielzeug
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
