Rechtsextremismus
NPD-Antrag auf Aussetzung des Verbotsverfahrens abgelehnt
Die Karlsruher Richter stellten fest, "dass keine klärungsbedürftige Frage des Gemeinschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Parteiverbotsverfahren auftritt". (Az. 2 BvB 1/01 u.a.)
Die NPD hatte ihren bereits im Februar eingereichten Antrag damit begründet, dass sie schon mehrmals an Wahlen zum Europäischen Parlament teilgenommen habe und deshalb nicht von einem deutschen Gericht verboten werden könne. Die Verbotsanträge von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat seien mit Blick auf das europäische Gemeinschaftsrecht unzulässig.
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Am 13. Dez. 2001 unter:
politikStichworte:
« Bundesregierung erhöht Finanzhilfe für palästinensische Flüchtlinge
Attac: "Angriff auf die Demokratie" »
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