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Die EU-Gipfelbeschlüsse von Laeken

EU-Erweiterung

Der EU-Gipfel im belgischen Laeken am 14./15. Dezember 2002 hat eine Reihe von wichtigen Beschlüssen zur Erweiterung und Vertiefung sowie zur grundlegenden Überarbeitung der Verträge gebracht. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

KONVENT: Erstmals werden die Reformen von EU-Verträgen nicht vom Rat selbst vorgenommen, sondern ein so genannter Konvent soll ab März 2002 ein Jahr lang grundsätzliche Überarbeitungen vornehmen und einen neuen EU-Vertragsentwurf vorlegen. Diese könnte die erste gemeinsame Verfassung Europas werden. Dem mehr als 100 Mitglieder umfassenden Gremium gehören Vertreter von Regierungen und Parlamenten der Mitgliedsstaaten, der Kommission, des Rates sowie der Beitrittskandidaten an. Auch die Türkei wird eingeladen. Den Vorsitz hat der frühere französische Staatspräsident Valéry Giscardd'Estaing.

EU-ERWEITERUNG: Von den zwölf Staaten, mit denen die EU derzeit verhandelt, können zehn mit einer Mitgliedschaft bis 2004 rechnen. Dabei handelt es sich um Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland. Mit Rumänien und Bulgarien soll weiter verhandelt werden. Sie können mit zusätzliche Hilfen rechnen, um ihre Strukturen euroopatauglich zumachen.

AUSSENGRENZEN: Geprüft werden soll die Schaffung einer europäischen Grenzpolizei sowie die Einrichtung gemeinsamer konsularischer Stellen der EU und die Errichtung eines Systems zur einheitlichen Visaidentifizierung.

AFGHANISTAN: Die EU erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer internationalen Schutztruppe, wobei jedes Mitglied der Union seinen spezifische Beitrag prüfen will. Auf dem Gebertreffen in Tokio Anfang 2002 will die EU die Verpflichtung eingehen, neben den Vereinigten Staaten, den arabischen Ländern und Japan einen Beitrag zu den erforderlichen Hilfen beim Wiederaufbau zu leisten.

NAHOST: Die Union fordert Israel zu weiteren Verhandlungen mit der palästinensischen Autonomiebehörde und ihrem gewählten Präsidenten Jassir Arafat auf. Zugleich verlangt die Union von der Autonomiebehörde, die Terrornetze von Hamas und islamischen Dschihad zu zerstören sowie der Intifada abzuschwören. Ferner erklärt sich die EU bereit, eine "aktiven Anteil" bei einer neutralen Kontrolle zur Beendigung der Gewalt zu leisten.

BALKAN: Der EU-Beauftragte Javier Solana soll sich für einen stärkeren Dialog zwischen Belgrad und Podgorica einsetzen, damit eine Verhandlungslösung für den Status eines demokratischen Montenegros in einer demokratischen Bundesrepublik Jugoslawien gefunden werden kann. An die mazedonischen Parteien erging der Appell, das Friedensabkommen von Ohrid vollständig umzusetzen.

JUSTIZ: Begrüßt wird die Einführung eines europäischen Haftbefehls mit seinen 32 Straftatbeständen. Ausgearbeitet werden soll jetzt eine gemeinsame Liste terroristischer Organisationen.

ENTWICKLUNGSHILFE: Die Kommission soll Schuldennachlass für Entwicklungsländer sowie alternative Methoden der Entwicklungshilfefinanzierung prüfen. Ebenso geprüft werden soll die Einrichtung einer Europa-Mittelmeer-Entwicklungsbank. Erstmals in einem EU-Abschlussdokument festgeschrieben wurde der Zielwert von 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe.

EUROPÄISCHE AGENTUREN: Nach dem Eklat zur Verteilung der europäischen Agenturen und Einrichtungen auf die Mitgliedsstaaten werden zunächst zwei davon zum 1. Januar 2002 ihre Arbeit aufnehmen. Die Lebensmittelagentur hat ihren vorläufigen Sitz in Brüssel, Eurojust wird in Den Haag angesiedelt.

GEMEINSCHAFTSPATENT: Eine Neuregelung wird bis Anfang 2002 angestrebt. Dabei geht es um die Senkung der Kosten, die gegenwärtig bei 11.000 Euro liegen sowie eine Erhöhung der Qualität eingereichter Unterlagen. Sichergestellt werden soll zudem eine Nichtdiskriminierung einzelner Länder.