Atomkraftgegner und Sinti/Roma

Karlsruhe bestätigt Strafurteile gegen Blockierer

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in mehreren Fällen die Verurteilung von Teilnehmern von Sitz- und Autobahnblockaden wegen Nötigung. Die Karlsruher Richter verwarfen in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zum einen die Verfassungsbeschwerden von zwei Frauen, die im Juni 1986 die Zufahrt zum Gelände der damals geplanten und 1989 gestoppten Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) in Wackersdorf blockiert hatten. Dabei hatten sich 25 bis 30 Teilnehmer einer Aktionsgruppe mit Metallketten an das Haupttor des WAA-Geländes gekettet.

In einem weiteren Fall blockierte eine Gruppe von rund 600 Sinti und Roma im November 1990 mehrere Tage mit Pkw, Wohnmobilen und Bussen die Autobahn 5 vor dem Grenzübergang Weil am Rhein. Einem Teil der Sinti und Roma drohte die Abschiebung. Mit der Autobahnblockade wollten sie ihre Einreise in die Schweiz und ein Gespräch mit dem UN-Flüchtlingskommissar erzwingen.

Der Erste Senat wies die Beschwerden gegen die Verurteilungen wegen Nötigung zurück. Zur Begründung hieß es, die Teilnehmer dieser Sitz- und Autobahnblockaden hätten eine "physische Barriere" errichtet. Diese sei "über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung" hinausgegangen (Az. 1 BvR 1190/90 u. a.)

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