Atomkraftgegner und Sinti/Roma
Karlsruhe bestätigt Strafurteile gegen Blockierer
In einem weiteren Fall blockierte eine Gruppe von rund 600 Sinti und Roma im November 1990 mehrere Tage mit Pkw, Wohnmobilen und Bussen die Autobahn 5 vor dem Grenzübergang Weil am Rhein. Einem Teil der Sinti und Roma drohte die Abschiebung. Mit der Autobahnblockade wollten sie ihre Einreise in die Schweiz und ein Gespräch mit dem UN-Flüchtlingskommissar erzwingen.
Der Erste Senat wies die Beschwerden gegen die Verurteilungen wegen Nötigung zurück. Zur Begründung hieß es, die Teilnehmer dieser Sitz- und Autobahnblockaden hätten eine "physische Barriere" errichtet. Diese sei "über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung" hinausgegangen (Az. 1 BvR 1190/90 u. a.)
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Am 19. Dez. 2001 unter:
justizStichworte:
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