Leuna-Akten
Keine Anklagebeweise für Schmiergeldzahlungen
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie an den französischen Konzern Elf Aquitaine war in der Vergangenheit über Schmiergeldflüsse an die CDU spekuliert worden. Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass damalige Elf-Manager Millionensummen des Konzerns veruntreuten und dies mit der Bestechungslegende zu bemänteln versuchten. Nehm hatte die Akten im Juli dieses Jahres vom Schweizer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa bekommen, der seit Jahren in Sachen Leuna ermittelt.
Nach Nehms Auffassung können jetzt nur die Staatsanwaltschaften Augsburg und Saarbrücken "selbst klären", ob sich "weiterführende Ermittlungsansätze ergeben". Diese Frage könne die Bundesanwaltschaft nicht beantworten. Die Karlsruher Strafverfolgungsbehörde habe keine "genaue Kenntnis von Inhalt und Ergebnis" der Ermittlungsverfahren dieser Staatsanwaltschaften gegen den flüchtigen ehemaligen Rüstungs-Staatssekretär Holger Pfahls beziehungsweise gegen den Elf-Lobbyisten Dieter Holzer. Den beiden Staatsanwaltschaften seien Kopien der Leuna-Akten zur Verfügung gestellt worden, erklärte Nehm.
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Am 19. Dez. 2001 unter:
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