Sicherheit
Bundesrat bestätigt Sicherheitspaket II
Damit kann Personen, die vermeintlich terroristische oder gewaltbereite Aktivitäten begehen oder unterstützen, die Einreise verweigert werden. Auch werden die Sicherheitsüberprüfungen von Personen verschärft, die an sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen tätig sind. Zudem erhält das Bundeskriminalamt eine Ermittlungskompetenz für schwere Formen der Datennetzkriminalität in Fällen der Computersabotage. Ferner wurden die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz so genannter Sky Marshals an Bord ziviler deutscher Flugzeuge geschaffen.
Bayern, das dem Gesetzespaket zustimmte, will jedoch im Frühjahr weitere Maßnahmen durchsetzen. So müssten Ausländer bereits beim Verdacht, einer terroristischen Organisation anzugehören oder sie zu unterstützen, ausgewiesen werden können, sagte der bayerische Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Reinhold Bocklet. Die Bundesregierung verlangt einen Nachweis dafür. Auch brauchen die Verfassungsschutzämter der Länder nach den Worten Bocklets größere Auskunftsrechte bei Banken, Fluggesellschaften und Postdienstleistern, um schon gegen Planungen extremistischer Gewalttaten vorgehen zu können.
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Am 20. Dez. 2001 unter:
politikStichworte:
« Keine Anklagebeweise für Schmiergeldzahlungen
Solidarpakt II ist abgesegnet »
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