Wettbewerb

Kartellamt gibt Tankstellen-Fusionen unter Auflagen frei

Das Bundeskartellamt hat nach eingehender Prüfung die angemeldeten Fusionen von Deutscher Shell und RWE-DEA Mineralöl AG sowie von Deutscher BP AG und Veba Oel AG unter Auflagen erlaubt.

Damit werde sich der hohe Konzentrationsgrad von über 60 Prozent der drei größten Tankstellenunternehmen Shell/DEA, BP/Veba Oel und Esso auf dem deutschen Markt deutlich vermindern, sagte Kartellamtschef Ulf Böge.

Die vier betroffenen Unternehmen äußerten sich befriedigt zu der Entscheidung der Wettbewerbshüter. Sie hatten sich in intensiven Gesprächen nach einer Abmahnung zu weitreichenden Konzessionen bereit erklärt, um die ernsten Bedenken des Kartellamtes gegen die Fusionen in ursprünglich geplanter Form auszuräumen.

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