Umwelt
Länderkammer stoppt Naturschutzgesetz
Der Novelle des Naturschutzgesetzes zufolge sollen die Länder künftig mindestens zehn Prozent ihrer Fläche für einen Biotopverbund ausweisen. Weiter fordert das Gesetz Aufbau und Erhalt so genannter naturnaher Wälder, in denen Kahlschlag verboten und die Ansiedlung heimischer Forstpflanzen geboten ist. Die Ansiedlung heimischer Tier- und Pflanzenarten wird auch oberstes Gesetz für die Fischerei. Erstmals wird bundesweit das Verbandsklagerecht eingeräumt, mit dem Umweltschützer im Planfeststellungsverfahren gegen bauliche Veränderungen gerichtlich vorgehen können. Daran stören sich vor allem die Bauernvertreter.
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Am 20. Dez. 2001 unter:
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