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Deutsche Justiz erlässt weitere Haftbefehle

Mordfall in Argentinien 1977

Das Amtsgericht Nürnberg erließ am 21. Dezember 2001 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftbefehl gegen die Beschuldigten Juan Bautista Sasiaiñ (74) und Pedro Alberto Durán Saénz (65). Gegen beide Beschuldigten besteht der dringende Verdacht des Mordes zu Lasten von Elisabeth Käsemann. Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten Juan Bautista Sasiaiñ zur Last, als Kommandeur der Subzone 11 und dem Beschuldigten Pedro Alberto Durán Saénz als Lagerchef des Folterzentrums „El Vesubio“ für die Ermordung von Elisabeth Käsemann in der Nacht vom 23. auf den 24.Mai 1977 verantwortlich gewesen zu sein.

Zwischen dem 8. und 9. März 1977 wurde die deutsche Soziologin und Studentin Elisabeth Käsemann von argentinischen Sicherheitskräften, die unter der Befehlsgewalt und Organisationsherrschaft des Chefs des 1. Heerescorps der Zone 1 Suarez Mason standen, als politisch anders Denkende und somit „Subversive“ mit Wissen und Wollen des Suarez Mason entführt und in einer Kaserne in Buenos Aires/Argentinien interniert, wo sie in der Folgezeit gefoltert wurde.

Im Mai 1977 wurde sie in das geheime Haftzentrum „El Vesubio“ in der Nähe von Buenos Aires verlegt. Lagerkommandant war der Beschuldigte Pedro Alberto Durán Saénz. Auch in diesem Lager wurde Elisabeth Käsemann gefoltert. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1977 wurde Elisabeth Käsemann mit 15 weiteren Gefangenen mit angelegten Handschellen und einer Kapuze über dem Kopf von argentinischen Sicherheitskräften, die unter der Befehlsgewalt von Suarez Mason und den Beschuldigten standen, mit deren Wissen und Wollen in den Ort Monte Grande in der Provinz Buenos Aires transportiert und dort unter Ausnutzung ihrer Arg- und Wehrlosigkeit durch Schüsse in Genick und Rücken aus unmittelbarer Nähe getötet.

Am 11. Juli 2001 erließ das Amtsgericht Nürnberg gegen Suarez Mason Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes. Die Beschuldigten Sasiaiñ und Durán Saénz standen zu Suarez Mason in einer Befehlskette und waren über ein militärisches Meldesystem miteinander verbunden. Sie hatten die Befugnis, ein eigenes Votum über das Schicksal der Gefangenen abzugeben und beherrschten das Tatgeschehen daher ebenso mit wie Suarez Mason. Die Beschuldigten handelten nicht unmittelbar selbst, sondern durch die ihnen weisungsunterworfenen Sicherheitskräfte.

Das Amtsgericht Nürnberg erließ als zuständiges den Haftbefehl im Ermittlungsverfahren. Dieser Haftbefehl wird Grundlage einer von der Staatsanwaltschaft anzuordnenden internationalen Fahndung sein.