Lebensmittelskandal
Antibiotika in verseuchtem Fischmehl nicht nachweisbar
In Cuxhaven wurden Ende vergangenen Jahres 27 Tonnen belastete Shrimps aus Asien zu Fischmehl verarbeitet. Der Nachweis für CAP kann erst ab einer Konzentration von 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm erbracht werden. Dass sich die Antibiotika in den Proben bislang nicht feststellen ließen, bedeute nicht, dass sie nicht doch enthalten seien, betonte Bartels. Die Anwendung von CAP bei Nutztieren ist in der EU seit 1994 verboten.
Inzwischen wurden von den Behörden neben den 170 Tonnen Fischmehl des Cuxhavener Herstellerbetriebes weitere 50 Tonnen Fischmehl und 54 Tonnen Mischfutter beschlagnahmt. Wie mit diesen bisher vorsorglich sichergestellten 274 Tonnen weiter verfahren werde, soll innerhalb der nächsten Tage entschieden werden.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 21. Jan. 2002 unter:
artenschutzStichworte:
« Forschungsministerium für schnelle Regelung zu Zellimport
Kartellamt gegen E.ON-Einstieg bei Ruhrgas wegen Marktdominanz »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Kleinwaffen sind kein Spielzeug
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
