Lebensmittelskandal

Antibiotika in verseuchtem Fischmehl nicht nachweisbar

Im Lebensmittelskandal um verseuchtes Fischmehl seien keine Antibiotikaspuren belasteter Shrimps nachweisbar, so der niedersächsische Landwirtschaftsminister Bartels . Alle elf Untersuchungsergebnisse des in Cuxhaven lagernden Fischmehls und die Resultate von vier gezogenen Fischölproben fielen negativ aus. Auch in 23 Futtermittelproben konnten keine Spuren des verbotenen Antibiotikums Chloramphenicol.

In Cuxhaven wurden Ende vergangenen Jahres 27 Tonnen belastete Shrimps aus Asien zu Fischmehl verarbeitet. Der Nachweis für CAP kann erst ab einer Konzentration von 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm erbracht werden. Dass sich die Antibiotika in den Proben bislang nicht feststellen ließen, bedeute nicht, dass sie nicht doch enthalten seien, betonte Bartels. Die Anwendung von CAP bei Nutztieren ist in der EU seit 1994 verboten.

Inzwischen wurden von den Behörden neben den 170 Tonnen Fischmehl des Cuxhavener Herstellerbetriebes weitere 50 Tonnen Fischmehl und 54 Tonnen Mischfutter beschlagnahmt. Wie mit diesen bisher vorsorglich sichergestellten 274 Tonnen weiter verfahren werde, soll innerhalb der nächsten Tage entschieden werden.

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