Kulturstiftung des Bundes
Kabinett stimmt Gründung zu
Im Stiftungsrat werden neben kulturpolitisch Verantwortlichen aus Bund, Ländern und Kommunen auch Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich vertreten sein. Vorgesehen ist auch ein Stiftungsbeirat, der den Stiftungsrat und dessen Vorstand beraten wird. Vertreter der Bundeskulturpolitik, der Kulturverbände und einzelne Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich werden in diesem Beirat zusammenarbeiten.
Für die Förderung von Kunst und Kultur wird die Stiftung jährliche Zuschüsse von der Bundesregierung erhalten. Im Jahr 2002 wird die Stiftung für diese Aufgabe rund 12,5 Millionen Euro von der Bundesregierung erhalten (für 2003 sind 25,565 Millionen Euro und für 2004 etwa 38,347 Millionen Euro im Bundeshaushalt vorgesehen).
Zusätzlich wird die Bundesregierung in diesem Jahr die Stiftung mit einem Anfangsvermögen von 250.000 Euro ausstatten, das den Grundstock für das zukünftige Stiftungsvermögens bilden soll. Somit fördert die Bundesregierung in diesem Jahr die Stiftung mit 12,782 Millionen Euro.
Die Bundeskulturstiftung ist aber auch als Sammeldach für kleinere Stiftungen gedacht. Sie soll auch dem Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die einzelne Projekte fördern möchten sowie der Industrie offen stehen. Gegründet wird die Stiftung in einer privatrechtlichen Rechtsform. Dadurch wird eine spätere Zusammenlegung mit der "Kulturstiftung der Länder", die ebenfalls privatrechtlich ist, ermöglicht werden.
Durch die jetzt beschlossene Errichtung der Bundeskulturstiftung setzt die Bundesregierung eine Idee Willy Brandts und Günter Grass' für eine Kulturstiftung des Bundes um. Die Stiftung soll ihren Sitz in Halle an der Saale erhalten. Die Bundesregierung setzt damit ein Zeichen im Sinne eines kooperativen Kulturföderalismus und bekräftigt die besondere Verantwortung gegenüber den ostdeutschen Ländern.
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Am 23. Jan. 2002 unter:
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