Energie
Verordnung über Stromversorgung wird verschärft
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestritt grundsätzlich die Existenz eines solchen Entwurfs. Richtig sei, dass über notwendige Veränderungen der Versorgungsbedingungen nachgedacht werde. Alles befände sich aber noch im Diskussionsstadium, der noch nicht beendet sei. So müssten noch mit den Länderministerien Gespräche geführt werden. Erst dann könne ein Entwurf der Novelle vorgelegt werden.
Peters reagierte auf diese Stellungnahme des Ministeriumssprechers mit Unverständnis. Der Entwurf stamme vom Referat Energierecht des Ministeriums. Der Verband werde noch im Tagesverlauf das Papier ins Internet stellen, wo es dann unter www.energienetz.de nachzulesen sei.
Nach der ihm vorliegenden Fassung gehe es dabei nicht nur um schärfere Bestimmungen für zahlungsunwillige Verbraucher und die Bestrafung von Kunden, die unrechtmäßig Strom entnehmen. Den Stromversorgern soll darüber hinaus eingeräumt werden, künftig ihre Preise zu ändern, ohne dies dem Kunden mit einem Brief mitteilen zu müssen. Bliebe es dabei, würde eine öffentliche Bekanntmachung ausreichen.
Dem Stromversorgungsunternehmen soll künftig auch das Recht zum Betreten der Kundenwohnung eingeräumt werden, unabhängig davon, ob der Kunde einverstanden ist. Darüber hinaus würden sie das Recht erhalten, erforderlichenfalls private Grundstücke zum Bau von Leitungen und Transformatoren zu nutzen. Der Kunde müsste demnach auch die Kosten für einen Haushaltsanschluss tragen, ohne dass er damit Eigentümer dieses Anschlusses wird. Dadurch könnten private Haushalte die Einrichtung eines Hausanschlusses nicht selbst ausschreiben und vergeben, um so Kosten zu sparen, bemängelte Peters.
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Am 03. Jan. 2002 unter:
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