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Zahl der Wehrdienstverweigerer steigt auf Rekordhöhe

Prognosen

Das Verteidigungsministerium rechnet für 2001 mit der höchsten Zahl an Wehrdienstverweigerern in der 46-jährigen Geschichte der Bundeswehr. Ein Sprecher sagte, die Zahl werde voraussichtlich über der bisherigen Höchstmarke von 1999 liegen. Damals hatten 175000 junge Männer den Dienst an der Waffe verweigert.

Der Sprecher erläuterte, 2001 seien rund zehn Prozent mehr Wehrpflichtige als im Jahr 2000 einberufen worden. Dadurch erhöhe sich wahrscheinlich auch die Zahl der Verweigerer. Der Trend zum Anstieg der Verweigererzahlen wurde auch vom Bundesamt für den Zivildienst in Köln bestätigt. Die endgültigen Zahlen werden Ende Januar oder Anfang Februar vorliegen. Das Verteidigungsministerium sieht nach eigener Darstellung bei der Entwicklung der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung keine Auswirkungen auf den Leitgedanken der Wehr- oder Dienstgerechtigkeit, da anerkannte ungediente Kriegsdienstverweigerer statt zum Grundwehrdienst zum Zivildienst herangezogen werden.

Junge Männer müssen seit dem ersten Januar neun Monate Grundwehrdienst oder als Verweigerer zehn Monate Zivildienst leisten. Voraussetzung für den Zivildienst ist die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz. Wer aus Gewissenskonflikten den Kriegsdienst verweigert, muss dies in einem schriftlichen Antrag begründen.

Das Kölner Amt, 1973 gegründet, kann nach Aktenlage entscheiden oder den Antragsteller zu einer mündlichen Verhandlung einladen. Das ist aber nur noch die Ausnahme. Die Ablehnungsquote lag in der Vergangenheit zwischen zehn und 15 Prozent. Bislang haben weit über zwei Millionen Männer den Wehrdienst verweigert. Unter dem Eindruck des Golfkrieges hatte sich die Zahl der Anträge 1990/1991 sprunghaft von damals 75 000 auf 150 000 im Jahr verdoppelt.

In der DDR gab es bis zum 1. März 1990 kein Recht auf Wehrdienstverweigerung, wohl aber die Möglichkeit, in Baueinheiten der Nationalen Volksarmee Dienst ohne Waffe zu leisten. In den letzten sieben Monaten bis zur Wiedervereinigung hatten die jungen Männer die freie Wahl zwischen Waffen- und Zivildienst. Damals hatten sich mehr als 90 000 für die Alternative zum Wehrdienst entschieden, 27 000 Plätze standen im September 1990 jedoch nur zur Verfügung.

Als am 20. Januar 1961 in der Bundesrepublik das Zivildienstgesetz in Kraft trat, wurde damit nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht dem Auftrag des Grundgesetzes entsprochen. In ihm ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gesetzlich verankert. Neben sozialen Aufgaben ist seit 1984 auch der Umweltschutz als Einsatzbereich möglich. 1961 wurden erstmals 340 Männer zum Zivildienst herangezogen. In den letzten Jahren waren im Jahresdurchschnitt 140 000 Kriegsdienstverweigerer vor allem im sozialen Bereich tätig.