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Entwurf für Importregelung von Stammzellen liegt der Regierung vor

Stammzellen

Nach der Bundestagsentscheidung zugunsten eines begrenzten Stammzellimports gerät nun die dafür notwendige gesetzliche Regelung ins Blickfeld von Kritikern wie Befürwortern. Während die Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle und Otmar Wiestler vor weiteren Verzögerungen warnten, kritisierten Kirchen und Sozialverbände das Parlamentsvotum als grundsätzlich falsche Entscheidung und vermutlich ersten Schritt in Richtung einer noch weiter gehenden Öffnung. Sie mahnten deshalb eine möglichst weitgehende Verankerung des Lebensschutzes in dem zu erlassenden Ausführungsgesetz an.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Wolf-Michael Catenhusen, kündigte einen solchen Gesetzentwurf schon für die nächste Sitzungswoche des Bundestages Mitte Februar an. Man werde zu einer für die Wissenschaftler praktikablen Lösung ohne großen bürokratischen Aufwand kommen, sagte Catenhusen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe die Bundesregierung bereits erarbeitet.

Brüstle und Wiestler mahnten die Politik zur Eile. Nach der eineinhalbjährigen Phase des Wartens sei es nun dringend, wenn die Politik jetzt rasch entscheide. Brüstle kritisierte zugleich die in dem Bundestagsbeschluss enthaltene Stichtagsregelung als problematisch. Die deutsche Stammzellforschung werde dadurch in einigen Jahren das Problem haben, nur mit Stammzelllinien der ersten Generation arbeiten zu dürfen. Der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz befürchtet gar verfassungsrechtliche Probleme mit der Stichtagsregelung.