Greenpeace-Aktivisten vor Gericht
US-Staatsanwaltschaft lässt Straftat-Vorwurf fallen -Urteil am 18. Januar
Allen 17 Angeklagten, die innerhalb des Militärsperrgebietes protestiert hatten, und den Raketentest dadurch um vierzig Minuten verzögerten, wird nunmehr ein minderschweres Vergehen vorgeworfen. Dies kann im Höchstfall mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Das endgültige Urteil soll am 18. Januar diesen Jahres gefällt werden. "Wir sind sehr froh, dass die Staatsanwaltschaft endlich zur Vernunft gekommen ist und eingesehen hat, dass friedliche Demonstranten nicht wie Schwerverbrecher behandelt werden dürfen. Für Greenpeace steht die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlergehen der Aktivisten immer an erster Stelle," sagt Christian Bussau, Sprecher von Greenpeace Deutschland. "Greenpeace wird die Arbeit gegen das Raketen-Abwehr-Programm, das die Gefahr der weltweiten Aufrüstung birgt, weiterführen."
Unter den Angeklagten sind auch zwei Deutsche: Tom Knappe (35) aus Dresden musste schon am 28. Dezember letzten Jahres zum Prozess nach Los Angeles reisen. Matthias Pendzialek (35) aus Hamburg konnte wegen Krankheit nicht an dem Prozess teilnehmen, muss aber noch vor Gericht erscheinen. In einem späteren Zivilprozess soll per einstweiliger Verfügung festgelegt werden, dass das US-Büro der Umweltorganisation drei Jahre keine illegalen Aktionen an Objekten in den USA durchführen darf, die mit dem Raketenabwehrprogramm zusammenhängen. Zusätzlich soll Greenpeace eine Geldstrafe von 150 000 US-Dollar zahlen.
Das auch "Star Wars" genannte Projekt der USA besteht aus einer Kombination von Frühwarnsystemen und Abfangraketen. Die US-Pläne verstoßen gegen den ABM-(Anti Ballistic Missile)-Vertrag von 1972, in dem die USA und Russland die Zahl und Art ihrer Abfangsysteme begrenzt haben. Am 13.12.2001 kündigte Präsident Bush formell den ABM Vertrag mit Moskau.
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Am 09. Jan. 2002 unter:
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