Abmahnung gegen Bahn und Telekom
Verbraucherschützer: Werbung ohne Aufklärung ist Abzocke
In den vergangenen Wochen waren wiederholt Beschwerden von Bahnkunden beim Fahrgastverband Pro Bahn wegen der großflächigen Werbung von Bahn und Telekom eingegangen. Erst beim Blick auf die Telefonrechnung, so einige Kunden, sei ihnen bewusst geworden, mit welch immensen Mehrkosten der "schnelle Draht" verbunden sei. So werden nach der Weitervermittlung durch die Deutsche Telekom an die Bahn-Auskunft weiterhin die höheren Gesprächsgebühren der Telekom-Auskunft (0,99 € pro Minute) statt die bei der Bahnauskunft fälligen 0,12 € pro Minute berechnet. Ohne vorherige Aufklärung könne der Verbraucher damit nicht rechnen, so der vzbv in seiner Begründung. "Vielleicht ist dies ja schon ein Vorgeschmack auf das, was womöglich im Sommer auf die Bahnkunden zukommt", so Karl-Peter Naumann, Vorsitzender von Pro Bahn in Anspielung auf die Pläne der Deutschen Bahn, die Telefonauskunft ab Mitte 2002 auf eine 0190-Nummer umzustellen.
Ab diesem Termin wird wohl auch die Möglichkeit der Umgehung der mit 0,12 € pro Minute bereits jetzt recht teuren Bahn-Auskunft entfallen: Im "0180-Telefonbuch" sind nämlich (noch) die hinter der von den Verbraucherschützern als relativ preiswert bezeichneten 01805-Nummer stehenden "echten" Festnetz-Nummern zu finden. Diese lassen sich über einen Call-by-Call-Anbieter oder sogar über die Telekom selber erheblich billiger erreichen. Eine solche Anwahl kostet im Fall eines günstigen Call-by-Call-Anbieters sogar nur rund ein Sechzigstel des Preises der Weiterverbindung über die Telekom-Auskunft.
Bahn und Telekom haben bis zum 25. Februar 2002 Zeit, die beanstandete Werbung einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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Am 18. Feb. 2002 unter:
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