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Gemeinsames europäisches Asylsystem in Deutschland nicht anerkannt

EU-Richtlinienvorschlag

Die Europäische Kommission hat im September 2001 einen Richtlinienvorschlag für eine gemeinsame Flüchtlingsdefinition und zur Frage des so genannten Ergänzenden Schutzes vorgelegt. In einer gemeinsamen Stellungnahme unterstützen die Wohlfahrtsverbände, die Neue Richtervereinigung, der Deutsche Anwaltverein, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, Amnesty International und PRO ASYL die Europäische Kommission in ihrem Bemühen, das Fundament eines gemeinsamen europäischen Asylsystems zu legen und dabei der Frage der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung besondere Beachtung zu schenken.

Bei einem Pressegespräch in Frankfurt wiesen die beteiligten Organisationen darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag die asylpolitische Kernfrage "Wer ist Flüchtling?" eindeutig zugunsten der Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung beantwortet. Im Einklang mit der überwiegenden Staatenpraxis sieht die Richtlinie vor, dass Verfolgung auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen kann, wenn ein Staat nicht in der Lage oder willens ist, wirksam Schutz zu bieten. Mit Ausnahme von Frankreich und Deutschland erkennen 13 von 15 EU-Mitgliedsstaaten bereits jetzt an, dass die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung in den Anwendungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Auch wenn es nicht zu einem Zuwanderungsgesetz in dieser Legislaturperiode komme, müsse die in Deutschland bestehende Schutzlücke endlich geschlossen werden, erklärte PRO ASYL Europareferent Karl Koop. Zu begrüßen sei auch, dass der Kommissionsvorschlag vorsieht, dass die EU-Mitgliedsstaaten geschlechtsspezifische Formen von Verfolgung berücksichtigen sollen. Auch Formen der Verfolgung, die Kinder besonders treffen, wie etwa Zwangsrekrutierung, sexuelle Ausbeutung und bestimmte Formen von Zwangsarbeit finden in der Richtlinie Erwähnung. Eine Vielzahl von Schutznormen zugunsten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge werden vorgeschlagen.

Kritisch zu werten ist unter anderem, dass der Kommissionsvorschlag die Schutzfähigkeit "internationaler Organisationen" grundsätzlich unterstellt. Dies beinhaltet die Gefahr, dass zum Beispiel der militärische Schutz internationaler Friedenstruppen an die Stelle des Asylschutzes tritt. Nicht nur das Beispiel Afghanistan zeige, dass solche Truppen nicht in der Lage seien, Einzelnen einen effektiven Schutz gegen Verfolgungen durch ehemalige Bürgerkriegsparteien und andere mühsam in den Friedensprozess eingebundene interne Kräfte zu gewährleisten, so Koop.