Terrorbekämpfung

Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen internationale Geldwäsche

Die Bundesregierung hat am 20. Februar 2002 den Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung des Kampfes gegen die Finanzierung des Terrorismus und die Geldwäsche" verabschiedet. Es ergänzt das erste und zweite Antiterrorpaket die am das zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten sowie das 4. Finanzmarktförderungsgesetz. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf soll künftig dazu beitragen, illegale Finanzströme effizient auszutrocknen und dadurch dem Terrorismus seine logistische und strukturelle Grundlage zu entziehen. Die Bundesregierung reagiert damit auf die neue Dimension des internationalen Terrorismus, die mit den Anschlägen in den USA am 11. September 2001 deutlich wurden.

Der Gesetzentwurf hat im einzelnen folgende Schwerpunkte: Er bezieht neue Berufsgruppen wie Immobilienmakler, Händler hochwertiger Güter, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den Pflichtenkreis des Geldwäschegesetzes ein. Er gestaltet die deutsche Zentralstelle für Verdachtsanzeigen ("Financial Intelligence Unit - FIU") im Bundeskriminalamt entsprechend dem international geforderten Standard aus. So werden die Clearing- und Auswertekapazitäten der Zentralstelle ausgebaut und der Datenaustausch mit anderen Staaten geregelt.

Er setzt die bisherigen Erfahrungen mit dem geltenden Geldwäschegesetz um: Insbesondere wird die verstärkte Nutzung der neuen Medien bei der Durchführung von Finanztransaktionen berücksichtigt, auch werden bürokratische Hemmnisse abgebaut.

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