Asyl
Flüchtlingsrat Niedersachsen: Abschiebeopfer trotz Folter weiter ohne Asyl
Toprak wurde im Juli 1996 aus Deutschland nach Österreich überstellt und von dort sofort in die Türkei abgeschoben, ohne dass ihm die Durchführung eines Asylverfahren ermöglicht wurde. Dort wurde Toprak gefoltert und zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt. Vor diesem Hintergrund wendet sich der niedersächsische Flüchtlingsrat an den UNHCR mit der dringenden Bitte, die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens wenigstens in Österreich zu gewährleisten und eine Kettenabschiebung zu verhindern.
Zugleich appellieren wir an den Bundesinnenminister, die Verantwortung für die Fehlentscheidung im Asylerstverfahren zu übernehmen und in entsprechenden Fällen die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland anzuordnen.
Tonaydin war am 5.11.1998 durch das türkische Staatssicherheitsgericht Malatya zu einer Gefängnisstrafe in Höhe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, weil er Parolen zugunsten der PKK an die Wände geschrieben haben sollte. Nach diesem Urteilsspruch wurde der junge Kurde zunächst freigelassen, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig war. Aus Angst vor weiterer Verfolgung floh Tonaydin nach Deutschland und stellte einen Asylantrag.
Das Bundesamt sowie das Verwaltungsgericht Freiburg glaubten dem Vortrag des Flüchtlings jedoch nicht und lehnten seinen Asylantrag ab. Am 27.9.2001 wurde Ökkes Tonaydin in die Türkei abgeschoben. Dort wurde der Kurde zur Anti-Terror-Abteilung in Istanbul überstellt und zwei Tage unter Folter verhört: Er wurde als PKK-Mitglied bezichtigt und aufgefordert, auszusagen, was er in Deutschland für die Organisation gemacht habe und mit wem er zusammengearbeitet habe. Dabei wurde Tonaydin u.a. nackt ausgezogen, an den Armen aufgehängt, mit Strom gefoltert und gedemütigt. Schließlich wurde ihm angedroht, dass er jahrelang inhaftiert bleibe, wenn er nicht bereit sei, als Spitzel mit den türkischen Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Die Verurteilung aus dem Jahr 1998 ist inzwischen rechtskräftig geworden.
Aus Angst vor weiterer Folter und Inhaftierung erklärte Tonaydin sich zur Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden bereit und machte eine umfassende Aussage. Daraufhin wurde er zunächst in ein Gefängnis in Istanbul gebracht. Die Polizei versprach ihm, sich für ihn einzusetzen, und erwirkte nach 26 Tagen seine Freilassung „auf Bewährung“. Tonaydin lebte bei seinen Eltern und musste von Zeit zu Zeit kleinere Aufträge für die Polizei ausführen.
Anfang des Jahres 2002 beschloss Tonaydin, erneut zu fliehen. Kürzlich gelang ihm die Flucht nach Deutschland.
Am 18.2.2002 wurde Ökkes Tonaydin bei der Einreise im Rahmen der „Schleierfahndung“ von der bayerischen Grenzpolizei festgenommen und auf Antrag der Ausländerbehörde in Bad Reichenhall inhaftiert. Inzwischen hat ihn das Amtsgericht wegen illegaler Einreise zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem die österreichische Bundespolizeidirektion einer „Rücknahme“ des Flüchtlings zugestimmt hat, soll die Zurückschiebung am 20.02. erfolgen.
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