Begnadigung

Rau begnadigt Ex-RAF-Mitglied Adelheid Schulz

Bundespräsident Johannes Rau hat das frühere Mitglied der RAF, Adelheid Schulz, begnadigt. Das gab das Bundespräsidialamt bekannt. Die 1955 geborene Schulz war unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe war nach der Verbüßung von rund 16 Jahren mit Rücksicht auf den schlechten Gesundheitszustand von Schulz seit Oktober 1998 unterbrochen. Schulz war damals aus der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf entlassen worden.

Schulz war 1985 wegen der gemeinschaftlichen Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. 1994 erhielt sie erneut lebenslänglich für Mord, versuchten Mord und schweren Raub. Das Oberlandesgericht Stuttgart befand sie für schuldig, bei einem illegalen Grenzübertritt im holländischen Kerkrade im Jahre 1978 einen 19-jährigen Zollbeamten eigenhändig erschossen und für den Tod eines weiteren Beamten mitverantwortlich zu sein. An der Schießerei war auch das RAF-Mitglied Rolf Heißler beteiligt.

Rau legte seiner Entscheidung eine eingehende Prüfung des Sachverhaltes zugrunde, wie das Präsidialamt betonte. Der Prüfung lagen Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums, des Generalbundesanwalts, des zuständigen Gerichts und der Justizvollzugsanstalt zugrunde. Es war die erste Begnadigung in der Amtszeit von Rau im Terrorismusbereich.

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