Nach BVerwG-Urteil zu Kohls Stasi-Akten
DDR-Bürgerrechtler fordern Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Der Chef des Beirates der Stasi-Unterlagenbehörde, Richard Schröder, unterstrich: "Das Parlament ist jetzt gefragt." Der SPD-Politiker sprach sich für eine rechtliche Klarstellung aus, die "dazu führt, dass Akten der Personen der Zeitgeschichte - unter Ausschluss von Berichten über ihr Intimleben - Forschung und Öffentlichkeit weiter zugänglich gemacht werden können". Auf keinen Fall dürften von dem jetzigen Gerichtsurteil Personen profitieren, die Täter oder Begünstigte der Stasi waren, mahnte Schröder.
Auch der DDR-Bürgerrechtler Wolfgang Templin sagte: "Ich hoffe auf eine Änderung des Gesetzes, die weiter den Zugang zu den Stasi-Akten ermöglicht." Der ostdeutsche SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Meckel äußerte sich kritisch über das Gerichtsurteil, räumte aber ein, dass das Stasi-Unterlagengesetz hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre offensichtlich nicht klar genug formuliert gewesen sei.
Als unnötig bewertet hingegen der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob eine Klarstellung des Gesetzgebers. Er wies den Verdacht zurück, dass alte DDR-Kader das Stasi-Unterlagengesetz nun zu ihrem Vorteil auslegen könnten. Nach den Worten Jacobs wird vielmehr die Arbeit der Gauck-Behörde durch das Gerichtsurteil kaum betroffen.
Die Kritik ostdeutscher Politiker an dem Urteil vom Freitag hielt auch am Wochenende an. Der frühere Chef der Stasi-Aktenbehörde, Joachim Gauck, beklagte, das Gericht habe "ein innovatives Gesetz, das der zeitnahen Aufklärung einer Diktatur dienen sollte, auf das klassische Maß zurückgestutzt". Es sei "fatal, dass sich nun hinter Kohls breitem Rücken auch viele alte DDR-Kader verstecken können." Gauck verteidigte zugleich die bisherige Praxis der Akten-Herausgabe der Stasi-Unterlagenbehörde. Die Privatsphäre der Opfer sei dabei immer respektiert worden.
Templin äußerte die Befürchtung, dass die Ostdeutschen das Urteil als "nachträgliche Demütigung empfinden", da der Eindruck entstehe, dass die Praxis der Gauck-Behörde erst jetzt gekippt werde, da die Akten von westdeutschen Politikern herausgegeben werden sollten. Für den Westen sei das Urteil ein "Signal, sich zurückzulehnen und das Desinteresse an der deutsch-deutschen Aufarbeitung zu pflegen". Der DDR-Oppositionelle und jetzige SPD-Bundestagsabgeordnete Stephan Hilsberg kritisierte, mit dem Urteil würden die alten Strukturen konserviert, statt offen gelegt.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 10. Mär. 2002 unter:
nachrichtenStichworte:
« Biometrische Daten bringen nichts gegen Terrorismus
Mehrwegquote im freien Fall »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Kleinwaffen sind kein Spielzeug
- Nachhaltige Geldanlage - Grünes Geld Berlin
- Griechenlands Insolvenz
- Burnout Symptome erkennen - Checkliste als Hilfe
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
