Artenschutz
Bundesregierung stimmt Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen zu
Als pflanzengenetische Ressourcen wird das Vermehrungsmaterial von Nutzpflanzen, einschließlich ihrer früheren Kulturformen und verwandten Wildformen bezeichnet. Geregelt wird zudem der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und die ausgewogene Aufteilung der Vorteile, die durch die Nutzung dieser Ressourcen erzielt werden. Mit der Annahme des Vertrages ist ein erstes rechtlich bindendes und wichtiges Abkommen für die nachhaltige Landwirtschaft und die weltweite Sicherung der Ernährung auf den Weg gebracht worden.
Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Vertrages. Er soll von der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten noch vor der 6. Vertragsstaatenkonferenz zum UN-Übereinkommen über die biologischen Vielfalt (8. bis 19. April 2002 in Den Haag) unterzeichnet werden.
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Am 20. Mär. 2002 unter:
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