Was es regelt
Das Kyoto-Protokoll zum Schutz des Weltklimas
Das Abkommen ermöglicht es den Unterzeichnerstaaten, Maßnahmen zum Klimaschutz, die sie etwa in Entwicklungsländer erbringen, auf ihr CO2-Konto gut schreiben zu lassen. Auch der Handel mit Emissionszertifikaten ist erlaubt. CO2-bindende Flächen wie Wälder und Felder werden als "Senken" angerechnet.
Seinen Namen erhielt das Protokoll durch den Klimagipfel 1997 im japanischen Kyoto. Dort verständigten sich die Staaten auf konkrete Zielwerte. Auf der Klimakonferenz 1992 in Rio de Janeiro hatten sie lediglich ihre Absicht bekundet, die die Ozonschicht zerstörenden Abgase auf einem ungefährlichen Niveau zu stabilisieren.
Dem Treffen in Kyoto folgten langwierige Verhandlungen. Im November 2000 scheiterte der Klimagipfel in Den Haag. Im Sommer 2001, noch vor dem Folgegipfel in Bonn, erklärten die USA ihren Ausstieg aus dem Kyoto-Prozess. In Bonn gelang schließlich der Durchbruch, der in Marrakesch besiegelt wurde. Bis zum Weltgipfel im Herbst diesen Jahres in Johannesburg soll die Vereinbarung in Kraft treten. Dazu müssen 55 Vertragsstaaten das Protokoll in nationales Recht umsetzen. Sie müssen zugleich 55 Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes verantworten.
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Am 22. Mär. 2002 unter:
arbeitStichworte:
« Bundesregierung beschlagnahmt erstmals illegal gefälltes Tropenholz
Rechnungshof-Rüge für Bundeswehr »

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