Bundesrat

Reform der Bundesanstalt für Arbeit tritt zum 1. April in Kraft

Die Neuordnung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) tritt wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft. Der Bundesrat ließ das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz am Freitag passieren. Damit kann auch der designierte BA-Chef Florian Gerster wie vorgesehen sein Amt nach Ostern antreten. Mit dem Gesetz soll die Nürnberger Behörde in ein Dienstleistungsunternehmen mit privatwirtschaftlicher Führungsstruktur umgewandelt werden.

Unter anderem wird die Vermittlung durch private Agenturen verstärkt. Dazu sollen Arbeitslose nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit einen Vermittlungsgutschein erhalten. Das Gesetz wurde als Konsequenz aus dem Skandal um geschönte Vermittlungsstatistiken der Arbeitsämter eingebracht.

Laut Medienberichten soll das Jahresgehalt Gersters 250 000 Euro betragen. Die Ernennung Gersters muss durch den Bundespräsidenten vorgenommen werden.

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