Pro Asyl zum Zuwanderungsgesetz
"Viel Schatten - wenig Licht"
- Auf der politischen Tagesordnung steht die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Migrations- und Flüchtlingsrechtes für den Zuwanderungsraum EU. Das nationalstaatliche Vorpreschen ist problematisch.
- Die Absichtserklärung, der Mehrzahl der bisher Geduldeten zu einem sicheren Aufenthaltsstatus zu verhelfen, löst das Gesetz nicht ein. Pro Asyl befürchtet, dass ein Großteil der bislang rund 250.000 Geduldeten die hohen Hürden zur Aufenthaltsverfestigung nicht schaffen kann.
- Die Schaffung so genannter Ausreisezentren hat das System der in Deutschland bereits exzessiv genutzten Abschiebungshaft um ein weiteres Element erweitert.
- Die durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz bereits eingeführte Verschärfung der Ausweisungstatbestände führt dazu, dass Deutschland alles andere als ein weltoffenes, fremdenfreundliches Land wird.
- Auch das Zuwanderungsgesetz beendet nicht die völkerrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingskindern in Deutschland: Die UN-Kinderrechtskonvention wird weiterhin verletzt. Ausländerrechtliche Bestimmungen gehen nach wie vor dem Kindeswohl vor.
Trotz einer Vielzahl gravierender Mängel enthält das Gesetz bedeutende Verbesserungen, so zum Beispiel:
- Die Härtefallregelung: Sie ist ein Bruch mit der Rigidität der bisherigen Gesetzgebung, die die Lösung humanitärer Härtefälle kaum zuließ.
- Die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention: Damit wird Deutschlands isolierte Auslegungspraxis beseitigt und ein wichtiger Schritt zu einer völkerrechtskonformen Auslegung der Genfer Konvention gegangen.
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