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Bundesinformationsfreiheitsgesetz soll vor den Wahlen kommen

Informationsbeauftragte fordern

Die jüngsten Korruptionsskandale in Deutschland zeigen nach Ansicht der Informationsbeauftragten Deutschlands, dass die öffentliche Hand verstärkt auf mehr Transparenz setzen muss, um derartigen Missbrauchsfällen wirksam entgegenzuwirken. "Es wird Zeit, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes ein wichtiges Signal in Richtung Öffnung der Behördenakten und Wahrnehmung der Bürgerrechte setzt", so deren Arbeitsgemeinschaft. Ihr gehören die Datenschutzbeauftragten der Länder an, in denen Informationsfreiheitsgesetze in Kraft sind. Gerade die Erfahrungen mit den bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zeigten, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern ein reges Interesse daran bestehe, Einblick in Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Längst nicht alles, was von Behörden geheim gehalten werde, sei auch tatsächlich so vertraulich, dass es der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden dürfe. Im Gegenteil werde eine größere Transparenz äußerst hilfreich bei der Bekämpfung der Korruption sein. Um so unverständlicher sei es, dass das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jetzt, wenige Monate vor dem Ende der Legislaturperiode, immer noch nicht ins Parlament eingebracht worden ist.

Die Informationsbeauftragten Deutschlands begrüßen allerdings die Initiative von Verbraucherschutzministerin Künast, noch in dieser Legislaturperiode ein Verbraucherinformationsgesetz auf den Weg zu bringen. Die Stärkung der Verbraucherrechte sei ein wichtiger Baustein, wenn es darum gehe, Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer politischen Mitgestaltungsrechte zu unterstützen und damit zugleich das demokratische Gemeinwesen zu fördern.

Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes bedürfe jedoch noch einer Reihe von Verbesserungen, um Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam in die Lage zu versetzen, sich hinreichend zu informieren. Die Beauftragten bedauerten, dass auf Druck der Wirtschaft ausgerechnet die Privatunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden sollen: "Ohne die Einbeziehung der Hersteller ist das Gesetz jedoch nur die Hälfte wert, denn die Behörden verfügen oftmals gar nicht über die verbraucherrelevanten Produktinformationen." Außerdem soll das Gesetz jetzt nur noch auf bestimmte Erzeugnisse des Lebensmittelrechts beschränkt werden, womit der ursprünglich angepeilte "große Wurf" im Bereich der Verbraucherinformationen nicht gelingen könne.

Auch im Bereich der Verfahrensausgestaltung bedarf der Entwurf nach Meinung der Fachleute der Verbesserung. Hier könne auf die bereits bestehenden Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene und auf das seit 1994 existierende Umweltinformationsgesetz des Bundes zurückgegriffen werden. So könne es für Informationssuchende durchaus von Bedeutung sein, inwieweit die Behörde sie - wie im Entwurf vorgesehen - generell auf die im Internet bereitgestellten Informationen verweisen kann. Ebenso relevant sei die Frage, ob in jedem Fall Kosten mit der Informationsnachfrage verbunden sein werden. Die Wahl der Art des Informationszuganges müsse zudem vorrangig den Informationssuchenden überlassen bleiben. Zu denken sei auch an ein Initiativrecht der Verbraucherschutzverbände, um den Verbraucherschutzrechten ein noch stärkeres Gewicht zu verschaffen.

"Will der Bund nicht endgültig in die Rolle des internationalen Schlusslichts geraten, ist er jetzt gefordert, der Informationsfreiheit mit Nachdruck zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu ist die rasche Verabschiedung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes und eines effektiven Verbraucherinformationsgesetzes notwendig", fordert die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten die Bundesregierung zum Handeln auf.