Kritik an "Eifer, das Ding tot zu machen"
Kein Untreue-Verfahren gegen Kanther und Co. wegen Schwarzgeld-Affäre
Das Gericht verneinte in der Begründung einen Schaden oder eine Vermögensgefährdung zu Lasten der Hessen-CDU durch das Geschäftsgebaren der drei Beschuldigten. Zudem seien die Vorwürfe, die die Jahre 1983 bis 1994 betreffen, ohnehin verjährt. Und für den Zeitraum ab 1995 hat die Wirtschaftsstrafkammer nach eigenem Bekunden "kein Tun und Unterlassen der Angeklagten feststellen können, das den Untreuetatbestand erfüllt". Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft will in den nächsten Tagen nach einer ersten Prüfung der Gerichtsentscheidung Beschwerde beim Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) einlegen, kündigte Behördensprecher Dieter Arlet an.
In der Anklage ging es um 20 Millionen Mark (rund 10,2 Millionen Euro) unbekannter Herkunft, die 1983/84 auf schwarze Parteikonten ins Ausland geschafft worden waren. Diese Gelder waren, als "anonyme jüdische Vermächtnisse" getarnt, in die Parteikassen zurücktransferiert worden. Die Gelder flossen auch in die Kampagne des heutigen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) gegen die doppelte Staatsbürgerschaft im Landtagswahlkampf 1999. Während die Staatsanwaltschaft darin eine fortgesetzte Untreue erkannte, betrachtete das Gericht den Geldtransfer ins Ausland als eine abgeschlossene Handlung, die seit 1989 verjährt sei.
Kanther erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, er fühle sich durch die Nicht-Eröffnung der Hauptverhandlung in seiner Ansicht bestätigt. Als wichtig für die CDU und die Betroffenen wertete der CDU-Politiker unter anderem die Feststellungen des Gerichtes, niemand habe sich um einen Pfennig bereichert, und die hessische CDU habe niemals zu Unrecht staatliche Wahlkampfkostenerstattung bekommen.
SPD und Grüne im hessischen Landtag unterstützen dagegen die Staatsanwaltschaft in ihrem Entschluss, Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen. Die rechtspolitischen Sprecher beider Fraktionen, Jürgen Walter (SPD) und Rupert von Plottnitz (Grüne), forderten den hessischen Justizminister Christean Wagner (CDU) auf, öffentlich zu versichern, dass es keinerlei Einflussnahme auf die Wiesbadener Staatsanwaltschaft geben werde.
Das Landgericht habe mit "großem Eifer" nach Gründen gesucht, um eine Hauptverhandlung gegen Kanther und Co. zu vermeiden, sagte von Plottnitz. Wenn das Gericht selbst vermute, es habe sich bei den 1983 auf Auslandskonten verschobenen 20 Millionen Mark um illegales Geld gehandelt, müsse dieser Verdacht durch Beweiserhebung in einer Hauptverhandlung geklärt werden, betonten die beiden Oppositionspolitiker.
Der Düsseldorfer Parteirechtsexperte Morlok kritisierte die Entscheidung. Er sagte der in der "Berliner Zeitung" vom Mittwoch, über einige Schlüsse des Gerichts könne "man sich nur wundern". Er fügte hinzu: "Wenn Amtsträger einer Partei "Geld bekommen, dann kann man nicht einfach sagen, der Partei sei kein Vermögensschaden entstanden, weil sie das Geld angeblich nicht bekommen habe."
Zudem berufe sich das Wiesbadener Gericht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das es noch gar nicht gebe. Das Verfahren sei erst in der Vorinstanz anhängig. "Der Eifer, das Ding tot zu machen, hat offensichtlich dazu geführt, dass über das Ziel hinaus geschossen wurde", sagte Morlok. Er bedauerte, dass jetzt vor Gericht "die spannendste Frage nicht geklärt wird: Wo kam das Geld her?"
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Am 27. Mär. 2002 unter:
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