Gesetz bereits verkündet

Vermittlungs-Gutscheine für Arbeitslose ab sofort

Langzeitarbeitslose können bereits am heutigen Mittwoch von ihrem Arbeitsamt sogenannte Vermittlungsgutscheine erhalten, mit dem sie wahlweise eine private Jobvermittlung in Anspruch nehmen dürfen. Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein haben alle Arbeitslosen, die länger als drei Monate ohne Job sind.

Das am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz hatte erst am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Die Sofortmaßnahmen sehen die Umwandlung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg in ein Dienstleistungsunternehmen mit privatwirtschaftlicher Führungsstruktur vor.

Der Wert der Vermittlungsgutscheine variiert je nach Länge der Arbeitslosigkeit. War der Klient zwischen drei und sechs Monaten ohne Job, bekommt der Privatvermittler im Erfolgsfall 1500 Euro, zwischen sechs und neun Monaten Arbeitslosigkeit 2000 Euro und bei einer Erwerbslosigkeit von über neun Monaten 2500 Euro. Darüber hinaus dürfen keine Beträge von den Arbeitslosen verlangt werden. Ferner müssen sich private Vermittler künftig keine Erlaubnis für ihre Tätigkeit bei der Bundesanstalt mehr einzuholen.

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