Wahlkampf
Dosenpfand vor Bundestagswahl unwahrscheinlich
Damit das so genannte Dosenpfand noch zum 1. September in Kraft treten könnte, müssten die Quoten noch im März im Bundesanzeiger veröffentlich werden. Die gültige Verpackungsverordnung sieht vor, dass bei einem Unterschreiten der gesetzlich festgeschriebenen Mehrwegquote von 72 Prozent zwei Jahre in Folge ein Zwangspfand in Kraft tritt und zwar sechs Monate nach Veröffentlichung der Erhebungsdaten. Derzeit werde die Nacherhebung zu 1997 im Bundesumweltamt geprüft, die den Zeitraum von Mai 1999 bis April 2000 umfasst.
Offen ist Müller zufolge, ob die Nacherhebung der Mehrwegquote zu 1997 gemeinsam mit der zu 1998 veröffentlich wird. Da Brausegetränke wie Cola und Fanta erst seit 1998 unter der vorgeschriebenen Quote liegen, will Bundesumweltminister Jürgen Trittin am liebsten beide Ergebnisse veröffentlichen. Müller unterstrich, es mache keinen Sinn, jetzt nur Mineralwasser und Fruchtsäfte mit einem Pflichtpfand zu belegen. Deshalb plädiere auch er für die Veröffentlichung beider Statistiken. Dies käme auch dem ursprünglich von Trittin geplanten Dosenpfand entgegen, wonach auch Brausegetränke wie Cola mit einem Pfand belegt würden.
Gegen die die Pläne des Umweltministers Trittin hatten die Bundesländer im Bundesrat votiert. Das jetzt im Herbst greifende Pfand auf Einwegverpackungen beruht auf der alten Verpackungsverordnung, die noch aus der Zeit des früheren Umweltministers Klaus Töpfer stammt. Seine Nachfolgerin Angela Merkel hatte die Verordnung durch das System der Nacherhebung ergänzt.
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Am 05. Mär. 2002 unter:
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