Rasterfahndung
Fast 20 000 Menschen in Datenbanken erfasst
Gegen die Weiterleitung von Daten gab es nach Angaben der Bundesregierung bisher drei Prozesse. Die Landgerichte Berlin und Wiesbaden hätten die Maßnahmen für nicht rechtmäßig erklärt. Gegen die Beschlüsse seien jedoch Rechtsmittel eingelegt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe die Rasterfahndung dagegen für rechtens erklärt. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Derzeit prüften die Länder die Umsetzung der Urteile in eigener Zuständigkeit. So seien nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlins die Daten der Stadt aus der Verbunddatei gelöscht worden.
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Am 07. Mär. 2002 unter:
politikStichworte:
« Verbraucherzentrale wirft Handel erneut Euro-Preiserhöhung vor
Pkw-Zulassungen übertreffen Vorjahreswert »

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