Datenschutzbeauftragte
Biometrische Daten bringen nichts gegen Terrorismus
Nicht einigen konnten sich die Datenschützer dagegen auf eine gemeinsame Resolution zum Thema Rasterfahndung. Während die Mehrheit die Fahndung nach wie vor als nötig ansieht, lehnten einige Datenschützer das Instrumentarium ab. Einig waren sich die Wächter aber in ihrer Sorge, dass Daten aus der Rasterfahndung zu lange gelagert werden könnten. Die Daten dürften deshalb nur zu unmittelbaren Fahndungszwecken verwendet und müssten nach der Beendigung der Maßnahme unverzüglich gelöscht werden, forderten die Datenschützer. Daneben bräuchte es endlich eine klare Entscheidung, auf welchen Zeitraum die Fahndung begrenzt sei. "Wenn nach zwei Jahren keine greifbaren Erfolge vorliegen, ist die Sache gescheitert", sagte Rudolf.
Bislang sei den Datenschützern noch kein Erfolgsfall bekannt, bei dem ein so genannter "Schläfer" verhaftet worden sei. Es gebe aber Verdachtsfälle, betonte Rudolf. Die laufenden Fahndungen müssten deshalb einer "Ergebnis offenen Kontrolle" unterzogen werden. Die Eingriffsschwellen für eine Rasterfahndung dürfe auf keinen Fall herabgesetzt werden, verlangten die Wächter außerdem.
In ihrer Entschließung zu biometrischen Daten forderten die 16 Datenschützer der Länder und der Beamte des Bundes vor allem sichere Datenerhebungsverfahren. Die Personenerkennungssysteme dürften nur geringe Fehlerquoten aufweisen, die Weiterverwendung der Daten müsse ebenso ausgeschlossen sein wie ihre Verarbeitung ohne Kenntnis der Betroffenen. Weiter forderten die Datenschützer ein Europa weit abgestimmtes Vorgehen bei der Einführung der Ausweise.
Zum Thema private Nutzung von E-mail und Internet am Arbeitsplatz empfahlen die Datenschützer, die Privatnutzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau zu regeln. Der Chef sei nicht dazu verpflichtet, die private Internet-Nutzung zu gestatten, betonte Rudolf. Tue er es aber, seien Fragen der Protokollierung der entstehenden Daten und der Prüfungen wegen Missbrauchs im Einzelfall zu regeln. Die Arbeitsplätze seien so zu gestalten, dass möglichst wenig personenbezogene Daten erhoben würden. Die Nutzung am Arbeitsplatz dürfe auf keinen Fall zu einer vollständigen Kontrolle der Bediensteten führen, warnte Rudolf.
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