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Hirsch schämt sich für BGH-Urteil von 1956 zur NS-Justiz

Bundesgerichtshofs-Präsident

Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch, distanziert sich von einem Urteil des eigenen Gerichtes aus dem Jahr 1956 zur NS-Justiz. Anlass war am Freitag im badischen Ettlingen eine Feierstunde zu Ehren des von der NS-Justiz zum Tode verurteilten und hingerichteten Widerstandskämpfers Hans von Dohnanyi. Der BGH habe den Ankläger Dohnanyis und den Vorsitzenden des SS-Standgerichtsverfahrens damals vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen, kritisierte Hirsch und fügte hinzu: "Für dieses Urteil des Bundesgerichtshofs muss man sich schämen."

"Dieses Versagen der Nachkriegsjustiz ist ein dunkles Kapitel in der deutschen Justizgeschichte und wird es bleiben", betonte der BGH-Präsident. Das Urteil habe zur Folge gehabt, dass "kein einziger der Richter, die während der Nazi-Herrschaft 50 000 Todesurteile gefällt hatten, zur Rechenschaft gezogen wurde". Hirsch verwies aber darauf, dass sich der BGH von diesem "Dohnanyi-Urteil" 1995 "ausdrücklich distanziert" habe, und zwar in einem Verfahren, in dem es um Justizunrecht in der ehemaligen DDR ging.