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Schweiz ist Drehscheibe für den illegalen Kunsthandel

Gesetzesänderung seit Jahren verschleppt

Der Traum vom großen Geld zu sparen ist in einem Basler Hotel zu Ende gegangen. Ein deutsch-schweizerisches Hehlerpaar hatte versucht, dem Landesarchäologen von Sachsen-Anhalt eine keltische Sternenkarte, ein Schwert und ein Randleistenbeil zu verkaufen. Ein Kunstschatz aus der frühen Bronzezeit, nach Polizeiangaben mehrere Millionen Euro wert. Doch es ist heiße Ware, geraubt aus einer Grabkammer in Sangerhausen in Sachsen-Anhalt.

Genau deshalb wollte das Paar den Deal in Basel aushandeln: Denn die Schweiz steht nach wie vor im Ruf, Drehscheibe für den illegalen Handel mit Kunst und Antiquitäten zu sein. Im Fall der 3600 Jahre alten astronomischen Sonnenscheibe ließen verdeckte deutsche Ermittler und die Kantonspolizei Basel jedoch nichts anbrennen: Der 63-jährige Deutsche und seine 43-jährige Komplizin, eine Deutschschweizerin, flogen auf. Bei der Staatsanwaltschaft Halle läuft gegenwärtig ein Strafverfahren gegen die beiden. "Für die Schweizer Behörden ist der Fall abgeschlossen", sagt Markus Melzl, Medienchef der Basler Staatsanwaltschaft.

Zurück bleiben die Museen- und Messestadt Basel, die Schweiz und ihr Imageproblem. Einerseits tummeln sich auf dem viertgrößten Kunsthandelsplatz der Welt jede Menge seriöse Sammler. Andererseits nutzen schwarze Schafe die laxe Schweizer Gesetzgebung, um Hehlerware an mehr oder minder ahnungslose Kunden zu verkaufen. "Bislang behandeln wir Kulturgüter wie Kühlschränke", sagt Andrea Raschèr, Rechtsleiter im Schweizer Bundesamt für Kultur. Das heißt, einen geklauten Gauguin oder eine geraubte Ikone muss der Käufer nach fünf Jahren Verjährungsfrist nicht mehr zurückgeben, wenn er nachweist, er habe das Prunkstück in gutem Glauben erworben. Und wer gewieft genug ist, den Zoll zu täuschen, hat auch Mittel, das Gewissen seiner Kunden zu beruhigen. Oder den Geheimsafe fünf Jahre lang nicht zu öffnen.

Lorenz Homberger vom auf außereuropäische Kunst spezialisierten Zürcher Museum Rietberg kritisierte deshalb: "Die Schweiz zeigt Schwächen für den illegalen Import von Funden aus Raubgrabungen." Und sein Kollege Alex Furger, Direktor der Römerstadt Augusta Raurica bei Basel fügte hinzu: "Dafür schäme ich mich als Schweizer im Ausland."

Der Gesetzentwurf, der den internationalen Transfer von Kulturgütern im Sinne der Unesco-Konvention von 1970 maßregeln soll, wird seit zehn Jahren verschleppt. Im Sommer steht er im Schweizer Nationalrat erneut auf dem Prüfstand. Die aktuelle Version des Entwurfs für das Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) will Händlern und Museen eine Sorgfaltspflicht auferlegen und die Verjährungsfrist auf 30 Jahre ausdehnen. Zu lange, ärgern sich die Vereinigung des Kunsthandels, die rechtspopulistische SVP und der Kanton Basel-Stadt, der laut Kulturressortchef Sandro Messner um die Bewegungsfreiheit seiner Sammler fürchtet. Zu kurz, findet die Sozialdemokratin Vreni Müller-Hemmi, Mitglied der Kulturkommission des Parlaments. Sie hat zahlreiche Kantone und kulturelle Organisationen im Rücken, die auf die Europäische Union deuten. Dort gelten 50 oder 75 Jahre Verjährungsfrist.

Das KGTG sieht auch Finanzhilfen für gefährdetes Kulturerbe im Ausland vor. Eine große Chance für die Schweiz, sich auf ihre Tradition des Know-how-Transfers zu besinnen, sagen Museumsleiter wie Furger und Homberger. Raurica-Direktor Furger: "Es ist kolonialistische Arroganz zu meinen, nur die Erste Welt könnte Fundstücke gut aufbewahren."