Vorab im Internet
Verfassungsgericht weist Wehrpflicht-Vorlage zurück
Dem Vorlagebeschluss lasse sich "nicht mit der erforderlichen Gewissheit entnehmen, dass und aus welchen Gründen der Angeklagte freigesprochen werden müsste, wenn die Wehrpflicht in einem nicht genau bezeichneten Zeitpunkt nach der Überwindung der Teilung Europas verfassungswidrig geworden wäre", so das Gericht. Wenn ein Gericht von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen wolle, seien an die Begründung aber besonders hohe Anforderungen zu stellen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts führte dennoch inhaltlich aus, der Verfassungsgeber habe die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht "nicht vom Vorliegen einer bestimmten sicherheitspolitischen Lage abhängig gemacht". Das Landgericht übersehe zudem, "dass es weitere Gründe geben könnte, an der Wehrpflicht festzuhalten". Die Verfassungsrichter verwiesen hier "auf die bestehenden Bündnisverpflichtungen".
Bei der Beurteilung der Wehrpflicht stehe "eine komplexe politische Entscheidung" in Rede, heißt es in dem Karlsruher Beschluss weiter. Es obliege zunächst dem Gesetzgeber und den für das Verteidigungswesen zuständigen Organen des Bundes, diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die "zur Konkretisierung des Verfassungsgrundsatzes der militärischen Landesverteidigung erforderlich" seien. Der bereits am 20. Februar "einstimmig" gefasste Beschluss des Zweiten Senats wurde noch vor der offiziellen Bekanntgabe der Entscheidung auf der Internet-Seite des Gerichts veröffentlicht (Az. 2 BvL 5/99), verschwand für einige Zeit und ist jetzt wieder verfügbar.
Das Potsdamer Landgericht war zu seiner Auffassung in einem Verfahren gegen den Pazifisten Volker Wiedersberg gelangt. Der heute 33 Jahre alte Rechtsreferendar aus Potsdam hatte Wehrdienst und Zivildienst verweigert und war 1998 vom Amtsgericht Potsdam wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 1500 Mark verurteilt worden. Auf seine Berufung hin setzte das Potsdamer Landgericht das Verfahren im Jahr 1999 aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die militärische Dienstpflicht angesichts der geänderten Weltlage noch zu rechtfertigen sei.
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Am 10. Apr. 2002 unter:
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« Bundesverfassungsgericht verhandelte über "Homo-Ehe"
Naturschützer fordern "Koalition der Vernunft" »

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