Besserer Stand für Unfall- und Arzneimittelopfer
Neues Schadensersatzrecht
Nach dem neuen Recht haften Kinder künftig erst ab zehn Jahren für einen von ihnen verursachten Verkehrsunfall. Nach geltendem Recht sind sie ab dem vollendeten siebten Lebensjahr für den Schaden verantwortlich. Zudem gilt in Zukunft die so genannte Gefährdungshaftung im Straßenverkehr auch zu Gunsten von Fahrzeuginsassen. Mitfahrer sind demnach als Unfallopfer genauso von der Haftung des Fahrzeughalters umfasst wie Personen, die außerhalb des Wagens geschädigt wurden.
Ferner soll es bei der Verletzung von Körper, Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung einen allgemeinen Anspruch auf Schmerzensgeld geben. Arzneimittelgeschädigte erhalten Beweiserleichterungen bei ihrem Anspruch gegen Pharmafirmen. Die teilweise seit mehr als 20 Jahren unveränderten Haftungshöchstgrenzen der Gefährdungshaftungen werden erhöht. Die Reform soll zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Nach drei Jahren soll die Bundesregierung zudem einen Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz vorlegen.
In der Debatte zeigten sich Abgeordnete von Regierung und Opposition einig in der Einschätzung, dass die Modernisierung des Schadenersatzrechts lange überfällig gewesen sei. Der Opferschutz werde durch das Gesetz deutlich gestärkt, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Eckhart Pick (SPD). Für Opfer von Schädigungen durch fehlerhafte Arzneimittel werde sogar erstmals "ein Stück Waffengleichheit" mit der Pharmaindustrie geschaffen. Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck sprach hier von einem "Durchbruch", nachdem erst in jüngster Zeit der Lipobay-Skandal wieder gezeigt habe, wie schwer die Rechte von Patienten bisher durchzusetzen gewesen seien.
Dagegen lehnte die FDP das Gesetz gerade wegen der Verschärfungen bei Arzneimittelschäden ab. Der FDP-Abgeordnete Rainer Funke kritisierte, diese Änderungen führten letztlich nur dazu, dass Medikamente teurer würden und die deutsche Pharmaindustrie ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verliere.