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Aktivistin wegen Demonstration bei Gelöbnis freigesprochen

Wehrdienstgegner

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute eine Bundeswehrgegnerin freigesprochen, die sich an den Störaktionen gegen das Gelöbnis am 20. Juli 1999 beteiligt hatte. Gerit Ziegler, wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit ihrer Protestaktion gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben; außerdem wurde ihr Urkundenfälschung vorgeworfen, da sie sich mit einer gefälschten Eintrittskarte Zutritt zum Gelöbnis verschafft haben sollte.

In dem heutigen Verfahren erklärte Gerit Ziegler, durch Militärrituale wie das Gelöbnis versuche die Bundeswehr, sich als normalen Bestandteil der Gesellschaft zu inszenieren. Vom Vorwurf der Urkundenfälschung rückte die Staatsanwaltschaft selbst ab, da sich dafür keinerlei Beweise finden ließen. An dem auch in anderen Prozessen vertretenen Konstrukt, beim Gelöbnis bzw. dessen Publikum habe es sich um eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt, hielt der Staatsanwalt jedoch fest.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des Verteidigers an: Bei den Zuschauern des Gelöbnisses handelte es sich nicht um eine Versammlung. Die Protestaktionen waren deshalb legitim.