Erfolgskontrolle bei Telefon-Überwachung dringend nötig
Anti-Terror-Gesetze aus Sicht des Datenschutzes "ausgereizt"
Am Donnerstag und Freitag kommen die europäischen Datenschutzbeauftragten in Bonn zusammen, um unter anderem über die Auswirkungen neuer Sicherheitsgesetze nach dem 11. September zu diskutieren.
Als beachtlichen Erfolg wertet es Jacob, dass für alle weitreichenden neuen Eingriffsbefugnisse, insbesondere Auskunftsbegehren der Nachrichtendienste gegenüber privaten Stellen, Unternehmen und Banken, Post und Telekom, eine Erfolgskontrolle eingeführt wurde. Diese Kontrolle sei durch eine Berichtspflicht an den Bundestag sichergestellt. Außerdem sind die Befugnisse auf fünf Jahre befristet. Die betroffenen Personen werden nachträglich benachrichtigt. So könne die Anordnung auf dem Rechtsweg überprüft werden.
"Außerdem konnte eine geplante Zentraldatei für biometrische Daten verhindert werden", erinnerte Jacob. Der Gesetzgeber habe nun eingegrenzt, welche biometrischen Merkmale überhaupt in Pässen und Personalausweisen aufgeführt werden können. Diese Merkmale dürfen auch nicht zur Identifikation verwandt werden, sondern dienen allein dem Zweck einer besseren Personenüberprüfung, also der Feststellung, ob das Papier zu der Person gehört, die es vorlegt.
Bei der Telefonüberwachung seien die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem 11. September zwar nicht ausgeweitet worden. Dennoch habe man es in Deutschland seit Jahren mit dem Phänomen steigender Fallzahlen zu tun. Auch in diesem Bereich ist es nach Ansicht Jacobs dringend notwendig, eine Berichtspflicht und damit eine Erfolgskontrolle einzuführen.
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Am 24. Apr. 2002 unter:
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