Gesetzesnovelle

Neues Atomgesetz tritt in Kraft

Das rot-grüne Atomgesetz tritt am Samstag in Kraft. In der Anfang Februar vom Bundesrat beschlossenen Novelle wird die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung festgeschrieben. Neben der Beschränkung der Gesamtlaufzeit der Atommeiler auf durchschnittlich 32 Jahre enthält das Gesetz auch ein Verbot des Baus neuer Anlagen. Ein weiterer Kernpunkt ist die Beendigung der Wiederaufbereitung ab Mitte 2005. Die letzten deutschen Atomkraftwerke werden vermutlich um das Jahr 2020 vom Netz gehen.

Das Gesetz sei von Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet worden, so dass es am 26. April, dem Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe von 1986, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde, teilte das Bundesumweltministerium mit.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bezeichnete das Atomgesetz als konsequente Antwort auf Tschernobyl. Es treffe sich gut, dass der deutsche Atomausstieg am Jahrestag der Reaktorkatastrophe vor 16 Jahren rechtsverbindlich werde.

Das Atomgesetz gilt als eines der zentralen umweltpolitischen Reformprojekte der rot-grünen Regierung. Für jedes Atomkraftwerk legt das neue Gesetz eine maximal zulässige Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngere Anlagen übertragen werden. Erstmals wird auch die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Kraftwerke gesetzlich festgeschrieben.

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