BGH gibt Verbraucherschützern recht
Deaktivierungsgebühren bei Handy-Verträgen sind unzulässig
Betroffene Kunden könnten ihr Geld als ungerechtfertigte Bereicherung zurückverlangen. Nach den Aussagen von Ex-Talkline-Kunden erstattet das Unternehmen bereits seit längerem die Deaktivierungsgebühr zurück - wenn der Kunde protestiert und auf die entsprechenden Gerichtsurteile hinweist.
Talkline ist bereits öfter als wenig verbraucherfreundliches Unternehmen aufgefallen. Anfang diesen Jahres hatte das Unternehmen die Preise für den Internet-Zugang drastisch erhöht. Kunden oder Presse wurden nicht informiert, im Gegenteil standen die alten Preise weiterhin auf der Website. Eine Erstattung der überhöhten Gebühren soll aber nur bekommen, wer etwa durch einen Ausdruck der Preis-Seite beweist, daß er sich auf die Weitergeltung verlassen hat.
Im letzten Jahr hatte auch Talkline im Mobilfunk die SMS-Preiserhöhung bei e-Plus übernommen. Das Unternehmen bestreitet aber, dass sich daraus ein Kündigungsrecht für den Kunden ergebe - obwohl in den Gesetzen das Gegenteil steht.
(Az. III ZR 199/01)
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Am 26. Apr. 2002 unter:
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