Verfassung
Schwulenverband erwartet Karlsruher "Ja" zur Homo-Ehe
Die Landesregierungen von Sachsen, Thüringen und Bayern hatten beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz der rot-grünen Bundesregierung eingereicht. Sie wollen die Homo-Ehe stoppen, weil diese dem besonderen Schutz von Ehe und Familie zuwiderlaufe, der im Grundgesetz verankert sei. Die Homo-Ehe ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Partnern, ihre Lebensgemeinschaft beim Standesamt eintragen zu lassen und verpflichtet sie zu gegenseitiger Fürsorge, angemessenem Unterhalt und einer gemeinsamen Lebensführung.
Das Gesetz sei ein großer Sprung für die Rechte Homosexueller. Trotzdem gebe es in der Hinterbliebenenversorgung noch große Risiken für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, sagte Blumenthal. Der Verband fordert deshalb in der nächsten Wahlperiode eine vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften zu heterosexuellen Lebensgemeinschaften. Dazu müsse vor allem der Bundesrat seine Blockade von Ergänzungsregelungen zu dem Lebenspartnerschaftsgesetz aufgeben.
Lesbische und schwule Paare hätten außerdem ein Recht auf die volle Anerkennung als Familie und sollten Kinder adoptieren können, sagte Blumenthal. Da Homosexuelle im Alltag immer noch benachteiligt würden, müsse im Arbeits- und Soldatenrecht deren "sexuelle Identität" besonders geschützt werden. Der Lesben- und Schwulenverband hat 2 500 Mitglieder und vertritt nach eigenen Angaben etwa 4 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland.
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Am 04. Apr. 2002 unter:
politikStichworte:
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