BGH
Terroristenprozess findet in Frankfurt statt
Der Bundesgerichtshof sah keinen Grund für eine Übertragung an ein anderes Oberlandesgericht. Es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Justiz- und Sicherheitsbehörden des Landes Hessen nicht in der Lage wären, den geltend gemachten Gefahren für die öffentliche Sicherheit bei einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu begegnen. Notfalls könne die Verhandlung in ein besonders gesichertes Areal oder Gebäude verlegt werden, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Den fünf Algeriern wird vorgeworfen, im Jahr 2000 einen Sprengstoffanschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt geplant haben. Die Anklage von Generalbundesanwalt Kay Nehm lautet auf Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, bei vier von ihnen auf Verabredung zu einem Verbrechen. Alle fünf "Mudjahedin" sollen in afghanischen Ausbildungslagern geschult worden sein.
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Am 04. Apr. 2002 unter:
politikStichworte:
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